●EILMELDUNG·
BUNDESREGIERUNG WILL DIE BITCOIN-HALTEFRIST KIPPEN
·KABINETTSBESCHLUSS 6. JULI · KLINGBEIL: AB 1. JANUAR 2027·1. LESUNG HAUSHALT 2027 IM BUNDESTAG AB 8. SEPTEMBER · NOCH KEIN KRYPTO-GESETZENTWURF·PETITION 201716: QUORUM ERREICHT · WEITER MITZEICHNEN·
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Die Bundesregierung will die einjährige Bitcoin-Spekulationsfrist nach §23 EStG abschaffen. Am 6. Juli 2026 hat das Kabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen: Die Frist soll entfallen, Kryptowerte sollen wie Aktien besteuert werden, nach Klingbeils Ankündigung ab dem 1. Januar 2027. Das umsetzende Steuergesetz muss aber erst noch durch den Bundestag, und dort entscheidet auch deine Stimme mit.
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Über die Bitcoin-Spekulationsfrist entscheiden zwei Ausschüsse: der Finanzausschuss (gold) zur steuerrechtlichen Substanz, der Haushaltsausschuss (silber) zum Bundeshaushalt 2027. Briefe an Mitglieder beider Ausschüsse wirken am stärksten.
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E-Mail:—
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Alle 630 Mitglieder des 21. Bundestages mit dokumentierten Aussagen zu §23 EStG, Wahlkreis, Faxnummer und Ampel-Wertung von 1 (Frist-Abschaffung) bis 10 (Frist-Verteidigung).
630 MdBs1–10 Ampel-WertungQuellen-Pflicht für jedes Zitat
✓29. APREckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027. Bitcoin-Verschärfung als 2-Mrd.-€-Fiskalannahme eingeplant.
✓20. MAIKlingbeil-Stichtag für ressortabgestimmte Regelungsentwürfe. Gleichzeitig lehnt der Finanzausschuss den parallelen Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 ab (CDU/CSU, SPD, AfD gegen Grüne und Linke; SPD verweist auf abzuwartende BMF-Vorschläge). Die inhaltliche Reform liegt jetzt ausschließlich beim BMF.Quelle [21]
✗JUNIReferentenentwurf des BMF, Verbände- und Länderbeteiligung: für die Krypto-Regelung öffentlich ausgeblieben. Das parallel laufende Jahressteuergesetz 2026 enthält in der Verbändefassung keine §23-Änderung; Bestandsschutz, Stichtag und Steuersatz sind bis zum Kabinettstermin unveröffentlicht.Quelle [26]
✓3. JULIKabinettvorlage vorab publik: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen (§20 EStG) zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben im gesamten Dokument ungeregelt; die Krypto-Mehreinnahme ist nicht beziffert.Quelle [30]
✓6. JULIKabinettsbeschluss: Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 beschlossen. Klingbeil auf der Bundespressekonferenz: Krypto-Gewinne sollen „künftig genauso besteuert werden wie Kapitaleinkünfte", die Änderung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen. Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben auch im beschlossenen Entwurf ungeregelt; einen Gesetzentwurf gibt es weiterhin nicht.Quellen [31], [32]
✓13. JULIJahressteuergesetz 2026 vorgelegt, ohne jede Krypto-Regelung. Die Abschaffung der Haltefrist braucht damit einen eigenen Gesetzentwurf; das BMF arbeitet nach Klingbeils Worten vom 16. Juli daran und will „bald in die Frühkoordinierung".Quellen [40], [42]
✓24. JULIVorläufige Kabinettplanung ohne Jahressteuergesetz: Der Referentenentwurf enthält weiterhin keine §23-Änderung, das Gesetz ist für die Kabinettsitzungen im August und September nicht eingeplant, und ein eigener Krypto-Gesetzentwurf fehlt ebenfalls. Auf welchem Weg die Abschaffung ins Parlament kommen soll, ist damit weiter offen.Quelle [44]
✓4. AUGBundestagspetition 201716 zum Erhalt der Haltefrist zur Mitzeichnung freigeschaltet, mehr als neun Wochen nach der Einreichung. Mitzeichnung bis zum 15. September 2026; für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss sind 30.000 Mitzeichnungen nötig.Jetzt mitzeichnenQuelle [57]
✗12. AUGKabinettsfrist verstrichen: letzter Kabinettstermin für den Gesetzentwurf, wenn das Gesetzgebungsverfahren „normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen" ablaufen soll; so hatte es die F.A.Z. vom 1. August vorgerechnet. Das Kabinett beschließt an diesem Tag das Jahressteuergesetz 2026, erneut ohne jede Krypto-Regelung; ein Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung hat das Kabinett nicht passiert. Die Abschaffung zum 1. Januar 2027 ist damit nur noch mit verkürzten Fristen oder über Änderungsanträge aus den Fraktionen zu haben.Quellen [56], [65], [66]
○Ende AUGReferentenentwurf zur Krypto-Besteuerung laut Presse-Zeitplan, danach Verbändeanhörung im September. Erst hier fallen Bestandsschutz, Steuersatz, Verlustverrechnung und die Behandlung von Staking und Lending.Quelle [41]
○8.–11. SEP1. Lesung im Bundestag: Einbringung und erste Beratung des Haushaltsgesetzes 2027 (Drucksache 21/7300) und des Finanzplans 2026 bis 2030 (Drucksache 21/7301, mit der Krypto-Passage) laut vorläufiger Tagesordnung ab Dienstag, 8. September; zugleich erste Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, das keine Krypto-Regelung enthält; Überweisung an Haushalts- und Finanzausschuss. Quellen [33], [74], [76], [77]
○25. SEPBundesrat, erster Durchgang: Ende der Stellungnahmefrist zu Haushaltsgesetz, Finanzplan, Haushaltsbegleitgesetz 2027 und Jahressteuergesetz 2026; Plenarsitzung des Bundesrates an diesem Tag. Quellen [76], [77]
○OKT/NOVAusschussberatungen, Anhörungen, Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.
○Ende NOV2./3. Lesung und Schlussabstimmung. Danach zweiter Durchgang im Bundesrat, laut BMF-Zeitplan am 18. Dezember 2026, dem letzten Plenartermin des Bundesrates im Jahr.Quellen [33], [76]
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§23 EStG regelt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Wer ein Wirtschaftsgut länger als ein Jahr im Privatvermögen hält und danach verkauft, zahlt darauf keine Einkommensteuer. Die Regelung gilt seit Jahrzehnten unverändert für Gold, Silber, Kunst, Oldtimer, Briefmarken, Wein und alle anderen privaten Wertgegenstände.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass diese Einjahresfrist auch für Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowerte gilt. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt und damit auch die Anwendbarkeit der einjährigen Frist abgesegnet.
Aktuelle Rechtslage
Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und vergleichbaren Kryptowerten im Privatvermögen sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.
Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Verschärfung der Bitcoin-Besteuerung in die Haushaltsplanung aufgenommen. Im Kabinettsentwurf setzte Klingbeil den Ressorts eine Frist bis zum 20. Mai 2026, ihre „ressortabgestimmten Regelungsentwürfe" vorzulegen. Quelle [17] Der daraufhin angekündigte Referentenentwurf mit den Krypto-Regeln ist bis Anfang Juli öffentlich ausgeblieben: Das Jahressteuergesetz 2026, das am 26. Mai 2026 in die Verbändebeteiligung ging, enthält keine Änderung des §23 EStG, und ein eigenständiger Krypto-Entwurf ist auf den Seiten des BMF nicht dokumentiert. Ob es einen Bestandsschutz gibt und wie hoch der Steuersatz ausfällt, blieb bis zuletzt unveröffentlicht. Die formale Entscheidung ist mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 gefallen, den das Kabinett am Montag, dem 6. Juli 2026, beschlossen hat. Quellen [26], [31] Dessen Krypto-Passage war bereits am 3. Juli vorab publik geworden (siehe unten). Quelle [30] Die rechtliche Umsetzung der §23-EStG-Änderung erfolgt dabei nicht im Haushaltsgesetz selbst, sondern in einem begleitenden Steueränderungsgesetz; einen solchen Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht.
„Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern."
Aus Bitcoin-Besteuerung und Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zusammen rechnete das BMF zunächst mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro jährlich; auf die Bitcoin-Komponente allein entfällt davon ein nicht bezifferter Anteil. Das BMF wog lange zwei Wege ab: Frist behalten und Meldepflichten verschärfen, oder Frist abschaffen und alles unter die Abgeltungsteuer. Die Kabinettvorlage entschied sich für den zweiten Weg. Quelle [30] Mit dem Regierungsentwurf liegen erstmals konkretere Zahlen vor: Der Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" soll 2027 eine Milliarde Euro zur Konsolidierung beitragen; in der Finanzplanung bis 2030 rechnet das BMF mit Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Der reine Krypto-Anteil bleibt weiterhin unbeziffert. Quelle [33]
Auf Verbandsseite organisiert sich die Branche: Der Bitcoin Bundesverband hat am 14. Mai 2026 eine „Taskforce Haltefrist" eingerichtet Quelle [20] und über sie am 30. Mai 2026 die Bundestagspetition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist beim Petitionsausschuss eingereicht. Nach gut neunwöchiger Vorprüfung, länger als die sechswöchige Mitzeichnungsfrist selbst, wurde die Petition am 4. August 2026 zur Mitzeichnung freigeschaltet (mehr dazu im Kasten und in der Chronik weiter unten). Quellen [23], [57] Begleitend ist mit prohaltefrist.de eine Informations- und Mitzeichnungs-Plattform online gegangen, die im Stand vom 15. August 2026 insgesamt 196 namentliche Unterstützer aus Branche, Medien und Wissenschaft listet. Schon am Morgen des Kabinettstags im Juli hatte die Initiative ProHaltefrist öffentlich protestiert und dazu aufgerufen, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren, also genau den Weg zu gehen, den diese Seite mit Fax, Brief und abgeordnetenwatch-Fragen unterstützt. Quelle [37]
Am 20. Mai 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestages in seiner 35. Sitzung den Grünen-Gesetzentwurf zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist (Drs. 21/5752) abgelehnt. Die Beschlussempfehlung (Drs. 21/6112 vom 22. Mai 2026, Berichterstatter Parsa Marvi (SPD) und Max Lucks (Grüne)) trägt die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Quelle [21] Vier der fünf abstimmenden Fraktionen wollen die Frist abschaffen oder mindestens den Steuervollzug verschärfen; der Streit verläuft entlang des „Wie".
Die SPD-Fraktion legt sich im Bericht erstmals schriftlich fest: „Die Fraktion der SPD setze sich dafür ein, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen, nach der Gewinne gemäß § 23 EStG steuerfrei seien. Entsprechende Gewinne sollten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen." Damit lehnt sie den Grünen-Entwurf nicht inhaltlich ab, sondern nur den Weg: Die SPD will die Abgeltungsteuer-Variante (25 Prozent, §20 EStG), nicht den persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent, §23-EStG-Variante der Grünen). Die CDU/CSU verteidigt die Frist unter Verweis auf den Gleichklang mit Gold und Fremdwährungen und plädiert ausdrücklich für „eine Verbesserung des Steuervollzugs bei Kryptowerten" als Alternative zur Abschaffung, also für die DAC8-Linie. Die AfD trägt fünf Kritikpunkte vor, darunter den drohenden Systembruch und das Rückwirkungsproblem des Grünen-Stichtags 31.12.2025. Die Linke stimmt zu, will aber den eigenen Antrag 21/5824: §20-EStG-Lösung plus Wegzugsbesteuerung.
Die Ablehnung ist also eine taktische, keine inhaltliche Entscheidung. Der Grünen-Berichterstatter Max Lucks bekräftigte gegenüber BTC-ECHO, seine Partei halte an dem Vorhaben fest: „Wir halten die Erfolgsaussichten inhaltlich für gut." Es gehe „nicht um eine neue Steuer, sondern um das Ende einer steuerlichen Ausnahme"; die Haltefrist sei „ursprünglich nicht für hochliquide Anlageprodukte geschaffen" worden. Zugleich richteten die Grünen den Blick ausdrücklich aufs Kabinett: „Wir haben uns ausdrücklich darüber gefreut, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Kryptobesteuerung zuletzt bei der Vorstellung der Eckwerte des Bundeshaushalts 2027 selbst als Thema benannt hat." Quelle [22] Das verschob den Druckpunkt vom Plenum zurück auf den Kabinettsweg. Die Frage, ob Abschaffung oder Vollzug, und falls Abschaffung, ob zu 25 oder 45 Prozent, lag damit bei der Koalitionsspitze. Der Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026 hat sie nicht beantwortet: Das dort vereinbarte Einkommensteuer-Paket (Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kindergeld) erwähnt Kryptowerte und Kapitalerträge nicht. Quelle [28] Die Antwort lieferte zwei Tage später die vorab publik gewordene Kabinettvorlage (siehe unten).
Im Juni 2026 führte das ZDF-Format „politiX" die Kontrahenten erstmals ausführlich zusammen. Auf der Befürworterseite wirbt neben Klingbeil und den Fraktionen der Grünen und Linken auch die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. für eine Gleichbehandlung mit Aktiengewinnen. Die Union bekräftigte am 13. Juni 2026 ihre Skepsis: Ihr finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler hielt die geltende Einordnung bei Gold und Fremdwährungen „systematisch für richtig" und erklärte, nach derzeitigem Kenntnisstand bedürfe es der Gesetzesänderung nicht. Zugleich warnte er, eine Steuerpflicht zwänge zur vollen Abziehbarkeit der Verluste, was bei der Volatilität der Kurse erhebliche haushaltspolitische Risiken berge. Quelle [24] Auch fraktionsintern wurde diese Haltung Mitte Juni 2026 bekräftigt: Bei einem Blockchain-Round-Table im Bundestag bestätigten CDU/CSU-Abgeordnete, darunter Marvin Schulz und erneut Fritz Güntzler, nach öffentlichen Teilnehmerberichten die Linie, an der einjährigen Haltefrist festzuhalten und bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag keine Änderung mitzutragen. Begründet wurde das mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Krypto-Sondersteuerrecht, der bereits durch DAC8 geschaffenen Transparenz und dem Erhalt Deutschlands als Standort für Krypto-Dienstleister. Quelle [25]
Kurz vor dem Kabinettstermin nahm die Nervosität zu. Ende Juni kursierte auf X der Screenshot einer angeblichen Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn an einen Bürger, die statt eines Bestandsschutzes nur eine Übergangsfrist andeutete, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Verifizieren ließ sich die Mail nicht; Silberhorns Büro erklärte auf Anfrage lediglich, der Abgeordnete habe sich öffentlich nicht geäußert und beabsichtige das auch weiterhin nicht. Ein Dementi ist das nicht, eine Bestätigung auch nicht. Quelle [27] Aus der SPD-Fraktion bekräftigte das Finanzausschussmitglied Jens Behrens am 2. Juli 2026 im BTC-ECHO-Interview die Abschaffungslinie seiner Fraktion: „Wir setzen uns für eine steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ein." Im Gegenzug würden „auch der steuerliche Freibetrag wie auch eine Verlustverrechnung möglich sein", also ein Freibetrag statt der heutigen 1.000-Euro-Freigrenze. Wobei der Artikel selbst einordnet: Eine Verlustverrechnung ist schon heute möglich, allerdings nur für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Jahresfrist; ein Teil der angebotenen Gegenleistung ist also bereits geltendes Recht. Quelle [29]
Am Nachmittag des 3. Juli 2026 wurde die Krypto-Passage der Kabinettvorlage vorab publik: Blocktrainer veröffentlichte einen Auszug aus dem Regierungsentwurf, wonach die Bundesregierung die Besteuerung von Kryptowerten „mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren" will. Kernaussagen des Auszugs: Die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig", und die Reform soll „zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen". Das entspricht der Abgeltungsteuer-Linie der SPD-Fraktion (§20 EStG), nicht der Variante mit persönlichem Steuersatz aus dem gescheiterten Grünen-Entwurf. Das vollständige Dokument liegt inzwischen auch dieser Seite vor (Fundstelle: Anschreiben, Seite 8 f.; PDF in Quelle [30]) und erlaubt zwei weitergehende Befunde. Erstens: Im gesamten Dokument findet sich keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände; auch Steuersatz, Verlustverrechnung, die Behandlung laufender Einkünfte (Staking, Lending) und ein Stichtag bleiben ungeregelt. Zweitens: Die Krypto-Mehreinnahme ist nirgends beziffert. Sie steckt in einer pauschalen „Globalen Mehreinnahme" von 2,6 Milliarden Euro im Einzelplan 60, gemeinsam mit Plastiksteuer, Steuerkriminalitäts-Bekämpfung und dem Abbau von Steuervergünstigungen, ausdrücklich für Maßnahmen, „die wegen der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Regierungsentwurf noch nicht beschlossen wurden" (so im Original). Die Formulierung „mit konkreten und modernen Vorschriften" übernimmt wörtlich eine Wendung der BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026. Quelle [19] Amtlich wurde das Dokument mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli. Quelle [30]
Am Montag, dem 6. Juli 2026, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen, unverändert einschließlich der Krypto-Passage. In der Pressemitteilung des BMF heißt es im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Die Bundesregierung führt die Krypto-Besteuerung in ihrer eigenen Meldung in einer Reihe mit Plastiksteuer und Tabaksteuer-Anpassung als Maßnahme, die Konsolidierungsspielräume schafft. Quelle [31] Finanzminister Klingbeil wurde auf der Bundespressekonferenz am Nachmittag deutlicher: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Die Änderung soll nach seinen Worten ab dem 1. Januar 2027 greifen. Quelle [32] Eine dem Regierungsentwurf beigefügte BMF-Präsentation beziffert den Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" mit einer Milliarde Euro Konsolidierungsbeitrag für 2027 und nennt für die Finanzplanung bis 2030 Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Quelle [33] Was der Beschluss nicht enthält: einen Gesetzentwurf, einen Steuersatz, eine Regelung zur Verlustverrechnung oder zu Staking und Lending, und weiterhin keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände. All das entscheidet sich erst im umsetzenden Steueränderungsgesetz, das noch nicht einmal als Referentenentwurf existiert, und damit im Parlament. Dort ist die Lage offen: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bis zuletzt auf den Erhalt der Frist festgelegt (siehe oben), während die Unions-Minister im Kabinett den Entwurf mitgetragen haben. Ob die Fraktion ihre Linie im Gesetzgebungsverfahren hält, ist die entscheidende Frage der kommenden Monate, und genau hier setzen Briefe an Abgeordnete an. Quelle [32] Zur Einordnung der Größenordnung: Die Bundesregierung geht nach Presseberichten von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern in Deutschland aus; Steuerexperten halten die erhofften Mehreinnahmen mit Verweis auf Österreich (33,8 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus Krypto im starken Kryptojahr 2024) für deutlich zu hoch gegriffen. Quellen [24], [34]
Die erste ausführliche Verbandsreaktion kam vom Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Sein am 6. Juli 2026 veröffentlichtes Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten richtet sich direkt an das Bundeskanzleramt, das BMF, weitere Bundesministerien und die Bundestagsfraktionen. Der Verband fordert die „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist" und ausdrücklich „kein[en] rückwirkende[n] Eingriff in bestehende Haltepositionen". Das geltende Recht sei „kohärent in das Einkommensteuerrecht eingebettet"; erwartete Mehreinnahmen aus einer Tarifverschärfung würden „regelmäßig überschätzt", belastbare Daten zum heutigen Krypto-Steueraufkommen fehlten trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen („Evidenz vor Reform"). Dem oft als Vorbild genannten österreichischen Modell widmet das Papier ein eigenes Kapitel: Als Vorlage für Deutschland sei es „weder unter Standort- noch unter Vollzugs- oder Aufkommensgesichtspunkten geeignet". Quelle [35]
Am Abend des 7. Juli trafen in einer Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance erstmals nach dem Kabinettsbeschluss Abgeordnete von vier Fraktionen aufeinander (Gutting/CDU, Behrens/SPD, Lucks/Grüne, Vandre/Linke). Der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting kritisierte das Verfahren scharf: „Hier werden schon Werte im Kabinett beschlossen und eingestellt, ohne dass überhaupt die Fachpolitiker einbezogen sind, ohne dass überhaupt ein Referentenentwurf vorliegt. Ich finde es sehr bedenklich, wie hier auch mit dem Parlament umgegangen wird." Und er machte die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Beschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." SPD-Finanzausschussmitglied Jens Behrens räumte ein, den beschlossenen Entwurf selbst noch nicht zu kennen, verteidigte aber die Abgeltungsteuer-Linie; die Frage der Verlustverrechnung wollte er erst nach einem Referentenentwurf beantworten. Die härteste Position vertrat Isabelle Vandre (Linke): Die Maßnahmen sollten „sofort mit Verkündung" gelten, also ohne jede Übergangsregelung. Bemerkenswert schließlich der Grünen-Berichterstatter Max Lucks: Er sieht „schon ein Problem" darin, Aktien-Verluste mit Krypto-Gewinnen verrechnen zu können. Die zentralen Ausgestaltungsfragen sind damit auch im Pro-Abschaffungs-Lager sichtbar ungeklärt. Alle vier Positionen sind mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [36]
Nach dem Beschluss verhärten sich die Linien innerhalb der Koalition. Das Bundesfinanzministerium bekräftigte in einer am 9. Juli veröffentlichten Stellungnahme gegenüber BTC-ECHO durch seinen Sprecher Dr. David Rüll den Kurs: Die Regierung wolle Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen; „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern." Zu Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag sagte das Ministerium erneut nichts; einen konkreten Gesetzentwurf hat es weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [38] Die CDU hält dagegen: In einem am 10. Juli erschienenen BTC-ECHO-Bericht geht ihr finanzpolitischer Sprecher offen in die Konfrontation: „Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert." Wer Kryptogewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG herausnehme und der Abgeltungsteuer unterwerfe, senke für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 auf 25 Prozent; das könne man machen, „dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen". Zudem dürfe der Gesetzgeber die Unterschiede digitaler Vermögenswerte nicht einebnen: „Krypto ist nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge." Bewerten lasse sich die Reform erst, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt: „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich." Das Ministerium, von BTC-ECHO mit der Unionskritik konfrontiert, blieb bei seiner Linie: Eine einheitliche und nachvollziehbare Besteuerung werde „die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung deutlich steigern". Der Konflikt, der sich seit der Fraktionslinie vom Mai und der Gutting-Kritik vom 7. Juli abzeichnet, wird damit offen ausgetragen: Das Kabinett hat beschlossen, die Unionsfraktion im Bundestag zieht nicht mit. Quelle [39]
Eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss folgte die erste Überraschung im Gesetzgebungsverfahren: Das am 13. Juli vorgelegte Jahressteuergesetz 2026, mit 188 Seiten das zentrale Steuergesetz des Jahres, enthält keine einzige Krypto-Regelung. Die Abschaffung der Haltefrist braucht damit einen eigenen Gesetzentwurf, den es weiterhin nicht gibt. Der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, der als Erster auf die Lücke hinwies, hält Zeitnot, Widerstand in der Union oder rechtliche Bedenken für mögliche Gründe („Vielleicht haben sie auch rechtliche Bedenken, ob man das so machen kann, also Bitcoin anders zu behandeln als Gold") und benennt die Folge für das Verfahren: Müsste die Koalition mit Änderungsanträgen aus den Fraktionen arbeiten, „ist [das] schwieriger für die Regierung, weil sie dann nicht mehr Herr des Verfahrens ist". Quelle [40] Nach Presseberichten will das BMF den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung bis Ende August vorlegen; im September solle dann die Verbändeanhörung folgen, entschieden würde in den Ausschussberatungen zwischen September und November. Quelle [41]
Aufgegeben hat das Ministerium die Pläne nicht, im Gegenteil: Am 16. Juli bekräftigte Klingbeil sie bei der Vorstellung des „Aktionsplans gegen Steuerkriminalität" mit Bundesjustizministerin Hubig: „Dass Arbeit besteuert wird, dass Aktien besteuert werden und das ist bei Krypto nicht passiert. Deswegen werden wir diese Gerechtigkeitslücke jetzt schließen." Im Ministerium werde daran gearbeitet, Ziel sei, „bald in die Frühkoordinierung" zu gehen. Bemerkenswert ist der Rahmen: Die Nutzung der geltenden, vom BFH bestätigten Haltefrist ist legales Verhalten; wer ihre Abschaffung in einem Aktionsplan gegen Steuerkriminalität ankündigt, rückt Millionen rechtstreue Anleger in die Nähe von Steuerbetrügern. Quelle [42]
Dass Güntzlers Aussagen vom 10. Juli keine Einzeläußerung waren, zeigte sich wenige Tage später: Blocktrainer veröffentlichte am 16. Juli den aktuellen Formulierungsbaukasten, mit dem die CDU/CSU-Fraktion Anfragen zum Thema beantwortet; das darin enthaltene Statement ihres finanzpolitischen Sprechers Fritz Güntzler deckt sich nahezu wortgleich mit den Aussagen gegenüber BTC-ECHO vom 10. Juli und ist die bislang schärfste Abgrenzung der Fraktion: „Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer." Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen" wäre „handwerklich dünn". Verfassungsrechtlich seien die Pläne zweifelhaft, „weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal unwahrscheinlich ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt". Mangels Referentenentwurf seien Übergangsregeln, Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger ungeklärt; die Fraktion werde sich den Entwurf „sehr genau anschauen". Quellen [39], [43] Die Gegenseite bleibt ebenso auf Linie: Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden verteidigte am 13. Juli in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de die „vollständige Abschaffung der Sonderfrist" als „einzig konsequenten Schritt"; ihre Argumentation ist mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert.
Seither ist der angekündigte Gesetzentwurf nicht vorangekommen, im Gegenteil: Wie BTC-ECHO am 24. Juli berichtete, enthält der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 weiterhin keine Änderung des §23 EStG, und in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom selben Tag ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September gar nicht aufgeführt. Ein eigenständiger Krypto-Gesetzentwurf existiert ebenfalls weiterhin nicht. Der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler deutete das am 25. Juli auf X als mögliches Indiz für rechtliche Zweifel im Finanzministerium: „Lars Klingbeil hat bislang nicht gesagt, wie er die #Haltefrist abschaffen will. [...] Die Verzögerungen beim Jahressteuergesetz 2026 lassen das vermuten." Quelle [55] Damit bleibt offen, auf welchem Weg die Koalition die Abschaffung überhaupt ins Parlament bringen will: durch eine späte Ergänzung des Jahressteuergesetzes vor dem Kabinettsbeschluss, durch Änderungsanträge aus den Fraktionen im laufenden Verfahren oder durch ein eigenes Gesetz. Der Bundestag ist bis zum 7. September in der Sommerpause; je später der Entwurf kommt, desto kürzer wird die Zeit für Verbändeanhörung und Ausschussberatungen vor der geplanten Schlussabstimmung Ende November. Für die Kampagne heißt das: Das Zeitfenster, in dem Abgeordnete noch vor der heißen Phase erreichbar sind, ist genau jetzt. Quelle [44]
Zum Monatswechsel bestätigt die F.A.Z. in ihrer Ausgabe vom 1. August diesen Befund und macht den Zeitdruck erstmals konkret: Ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht", das Finanzministerium antwortet auf Nachfrage nur ausweichend („Die Abstimmungen in der Bundesregierung laufen, weshalb wir Ihnen noch keine weiteren Details zum Verfahren mitteilen können."). Die entscheidende Rechnung der Zeitung: „Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett." Dabei konkurriert die Krypto-Regelung in der Warteschlange des Ministeriums mit dem Einkommensteuertarif, dem Jahressteuergesetz, den manipulationssicheren Registrierkassen und der Frühstartrente. Zugleich hält das Blatt fest, dass von der ursprünglich erwarteten Mehreinnahme von zwei Milliarden Euro binnen weniger Wochen die Hälfte „dahingeschmolzen" ist. Der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg warnt vor massenhaft neuen Zweifelsfragen und Streit vor den Finanzgerichten (mehr dazu in Argument 5). Und für die Union bekräftigt Fritz Güntzler gegenüber der Zeitung nun unter eigenem Namen, was in den Fraktionsantworten bis dahin nur über die Funktion des finanzpolitischen Sprechers zuzuordnen war (Quellen [39], [43]): die Haltefrist als Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte („Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer."), die verfassungsrechtlichen Zweifel und den Daytrader-Einwand: „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Quelle [56]
Am 4. August 2026, mehr als neun Wochen nach der Einreichung, hat der Petitionsausschuss die Bundestagspetition zum Erhalt der Haltefrist endlich zur Mitzeichnung freigeschaltet. Die Petition mit der Id-Nr. 201716 läuft in der Rubrik Einkommensteuer und fordert neben dem Erhalt der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG ausdrücklich, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter" gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung beizubehalten, also genau die Zuordnung, die der Regierungsentwurf zugunsten der Kapitalvermögens-Lösung kippen will. Die Mitzeichnungsfrist läuft sechs Wochen, bis zum 15. September 2026; ihr Endspurt fällt damit unmittelbar in die Sitzungswoche der 1. Lesung des Haushalts (erste Beratung laut vorläufiger Tagesordnung ab Dienstag, 8. September, Plenartage bis 11. September). Kommen bis dahin 30.000 Mitzeichnungen zusammen, muss der Petitionsausschuss öffentlich beraten, mit Anhörung der Petenten. Die Mobilisierung griff sofort: Beim ersten Abruf am frühen Morgen des 4. August stand der Zähler noch auf null, am Abend desselben Tages wies das Petitionsportal bereits 17.009 Mitzeichnungen aus, mehr als die Hälfte des Quorums am ersten Tag. Quellen [57], [74]
Die Resonanz kam binnen Stunden: Blocktrainer rief noch am Vormittag des 4. August per Artikel und YouTube-Video zur Mitzeichnung auf, BTC-ECHO folgte am frühen Nachmittag („Jetzt zählt jede Stimme"). Quellen [58], [59] Die Initiative ProHaltefrist verband ihre Pressemitteilung zur Freischaltung mit einem Argument, das einen Widerspruch der Regierungspolitik offenlegt: Mit dem im März 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Altersvorsorgedepot statt Riester ab 2027) und der geplanten Frühstartrente (Referentenentwurf vom 21. Juli 2026) fördert der Staat gezielt die kapitalgedeckte private Vorsorge, während er langfristiges privates Sparen in Kryptowerten künftig dauerhaft besteuern will. „Wenn die Politik private Vorsorge stärken will, darf sie langfristiges Sparen nicht gleichzeitig durch neue Steuerlasten und zusätzliche Bürokratie erschweren." Quelle [60]
Am Abend des 5. August 2026 fiel das Quorum: Um 19:59 Uhr wies das Petitionsportal 30.015 Mitzeichnungen aus und führt die Petition seither offiziell mit dem Vermerk „Quorum erreicht", keine zwei Tage nach der Freischaltung. Für diese Schwelle hätte die volle sechswöchige Mitzeichnungsfrist zur Verfügung gestanden; genommen wurde sie in weniger als 48 Stunden. Damit steht fest, dass sich der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung mit der Haltefrist befassen muss, mit Anhörung der Petenten, und das voraussichtlich mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Haushalt 2027 und das angekündigte Steueränderungsgesetz. Erledigt ist die Mitzeichnung damit nicht: Die Frist läuft noch bis zum 15. September 2026, und jede weitere Mitzeichnung erhöht das Gewicht, mit dem die Petition in die Beratung geht. Quelle [57]
Mit dem Quorum verließ die Debatte die Fachpresse. Noch am Abend des 5. August meldete die Deutsche Presse-Agentur den Erfolg unter der Überschrift „Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich"; über den Basisdienst lief der Text binnen Minuten in die überregionale Wirtschaftspresse, darunter Handelsblatt (20:21 Uhr) und WirtschaftsWoche (20:39 Uhr), dazu zahlreiche Regionalzeitungen. Die Agentur hält fest, dass sich der Petitionsausschuss nun „in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen" muss, benennt die von Klingbeil erhofften „Mehreinnahmen in Milliardenhöhe" und referiert die Kritik, eine Streichung der Frist benachteilige langfristige Anleger und schwäche den Innovationsstandort Deutschland. Bis dahin war das Thema fast ausschließlich in Krypto-Fachmedien verhandelt worden. Der Zähler lief unterdessen weiter: Am Abend des 6. August wies das Portal bereits 35.191 Mitzeichnungen aus, gut 5.100 mehr als beim Durchbruch. Quellen [57], [61]
Die Initiatoren nehmen das Quorum nicht als Ziellinie, sondern setzen sich eine neue Marke. In einer Pressemitteilung vom 6. August, aus der BTC-ECHO zitiert, schreibt ProHaltefrist: „30.000 Mitzeichnungen nach nur einem Tag sind kein Achtungserfolg. Das ist ein politischer Weckruf." Das Erreichen der Schwelle öffne „die Tür zur öffentlichen Anhörung", doch erst „210.000 Mitzeichnungen machen daraus ein unübersehbares Signal". Die Zielzahl spielt auf die auf 21 Millionen Stück begrenzte Gesamtmenge von Bitcoin an und soll bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 15. September erreicht werden; gemessen am Abendstand des 6. August fehlten dafür noch rund 175.000 Mitzeichnungen. Ob diese Marke fällt, ist offen. Politisch zählt vorerst etwas anderes: Weitere Mitzeichnungen oberhalb des Quorums sind der einzige Weg, das Gewicht der Petition in der Ausschussberatung noch zu erhöhen. Quelle [62]
Fachlich rückt unterdessen die Frage in den Vordergrund, die der Regierungsentwurf offenlässt: der Umgang mit Altbeständen. In einer am 6. August veröffentlichten Gesprächsrunde von BTC-ECHO ordnen drei Steuerfachleute die Lage ein. Johannes Edlbacher, Partner bei PwC, hält es für möglich, dass Deutschland dem österreichischen Modell folgt: „Ich glaube, dass Österreich vielleicht auch ein Role Model für Deutschland ist. […] Ich denke schon, dass das kopiert werden könnte." Die Steuerexpertin Tami Mönnig (TAxMON Consulting) grenzt ab, was bereits feststeht: „All das, was bis zum 31. Dezember 2025 mit Verkäufen abschließend passiert ist, ist an sich safe." Offen sei dagegen der Fall, der die meisten langfristigen Anleger trifft, nämlich Bestände, die schon länger als ein Jahr gehalten, aber erst nach einer Reform verkauft werden; denkbar wären dem Bericht zufolge Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten. Als rechtliches Problem benennt der Bericht genau die Systematikfrage, an der auch die Unionsfraktion ansetzt: Bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern gilt die Haltefrist weiter, eine abweichende Behandlung von Bitcoin müsste der Gesetzgeber nachvollziehbar begründen. Mönnig warnt deshalb vor einem übereilten Verfahren: „Wenn jetzt irgendetwas beschlossen wird, nur damit etwas beschlossen wurde, wird das voraussichtlich nicht tragbar sein. Eine solche Regelung könnte gegen andere Grundsätze verstoßen." Und Blockpit-Geschäftsführer Florian Wimmer beschreibt die Entscheidung als offenen Verhandlungspunkt zwischen den Koalitionspartnern: „Wenn die Wählerschaft lautstark genug ist, sehe ich durchaus eine Chance, dass hier dagegengehalten wird." Quelle [63]
Am 7. August stellt sich erstmals ein Unternehmen aus einer etablierten deutschen Börsengruppe öffentlich hinter die Petition. Ulli Spankowski, Mitgründer und Geschäftsführer der Krypto-Handelsplattform BISON (Boerse Stuttgart Group), erklärt in einem Statement, das BTC-ECHO vorliegt: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen." Treffen würde die Abschaffung vor allem Anleger, „die mit Kryptowerten langfristig Vermögen aufbauen oder privat vorsorgen". Statt bewährte Regeln pauschal abzuschaffen, brauche es „Transparenz, einen konsequenten Steuervollzug und langfristige Planungssicherheit". Deshalb unterstütze BISON die Petition. Bislang war die Unterstützung auf den Bundesverband als Initiator, die Krypto-Fachmedien und einzelne Steuerfachleute begrenzt. Quelle [64]
Im selben Beitrag ordnet der Steuerberater Matthias Steger den Verfahrensstand ein, und zwar zurückhaltender, als die Zahlen es nahelegen. Seine Doppelrolle gehört dabei mitgelesen: Das Medium führt ihn als Bitcoin-Steuerexperten, er ist zugleich Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands und damit Vorstand des Verbands, der die Petition eingereicht hat. Seine Verfahrenshinweise sind davon unabhängig nachprüfbar. Zum Stand des Vorhabens: „Bislang sind es nur politische Absichtserklärungen, dass die Besteuerung von Kryptowerten geändert werden soll." Selbst ein verabschiedetes Haushaltsgesetz ändere das Einkommensteuergesetz nicht automatisch, das geschehe nur, „wenn Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen". Zur Reichweite der Petition sagt er ebenso klar, was sie nicht leistet: „Ein Petent darf die Argumente im Bundestag vortragen. Das macht deutlich, dass Bürger in unserem Land eine Stimme haben. Es gibt jedoch kein Vetorecht durch die Petenten gegen ein Gesetz." Inhaltlich benennt er die Verlustverrechnung als „eine Nuss, die bisher die SPD-geführten Finanzminister nicht erfolgreich knacken konnten" (dazu Argument 6), fordert für Altbestände „Was schon steuerfrei ist, muss steuerfrei bleiben" und hält den Zeitplan für technisch nicht einlösbar: „Für 2027 könnte keine Exchange und kein CASP das per 01.01. umsetzen." Eine dann nötige Übergangsfrist sieht er dem Bericht zufolge als erhebliches rechtliches Risiko, weil sie zu einem „normativen Vollzugsdefizit" führen könne, das verfassungswidrig wäre. An einem strukturellen Vollzugsdefizit ist die Spekulationsbesteuerung von Wertpapieren nach §23 EStG schon einmal gescheitert, 2004 vor dem Bundesverfassungsgericht. Quellen [64], [46] Der Zähler stand am Morgen des 7. August bei 36.703 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Wie konkret die verfassungsrechtlichen Bedenken in der Unionsfraktion inzwischen sind, zeigt sich am Vorabend des Stichtags in der Antwortpost an Bürger. Der Welt-Finanzredakteur Daniel Eckert, Autor der Analyse vom 5. Juli (Quelle [34]), hatte als Privatmann an seinen CDU-Wahlkreisabgeordneten Marvin Schulz geschrieben, der sich in der Unionsfraktion des Bitcoin-Themas angenommen hat, und veröffentlichte am Abend des 11. August unter eigenem Namen dessen Antwort im Wortlaut. Schulz schreibt: „Ich nehme Ihre Argumente sehr ernst und teile mehrere Ihrer Bedenken." Eine selektive Herauslösung von Kryptowerten aus dem Regime der „anderen Wirtschaftsgüter", während Gold weiter von der Jahresfrist profitiere, werfe „legitime Fragen zur steuerrechtlichen Folgerichtigkeit und zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot" auf: „Diese Bedenken hat auch meine Fraktion klar formuliert." Auch das Vertrauensschutz-Argument „überzeugt" ihn. Er werde sich „in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen" und wolle vor einer abschließenden Bewertung den Referentenentwurf abwarten, „insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft". Zur Einordnung: Es handelt sich um einen privaten Antwortbrief, den der Empfänger mit Fotos öffentlich gemacht hat; eine separate Bestätigung durch das Büro Schulz liegt nicht vor. Bereits Ende Juli hatte Eckert berichtet, auf eine Anfrage seiner Familie eine „kenntnisreiche und differenzierte" Antwort des CDU-Berichterstatters Olav Gutting erhalten zu haben. Schulz' Position ist mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [67]
Am 12. August 2026 ist die von der F.A.Z. errechnete Kabinettsfrist verstrichen. Das Bundeskabinett hat an diesem Tag getagt und dabei den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung jedoch nicht. Die Pressemitteilung des Finanzministeriums zählt die Schwerpunkte des Gesetzes auf, vom Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren über die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bis zur Forschungszulage; eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG ist nicht darunter, im gesamten Text der Mitteilung kommen Kryptowerte nicht vor. Inzwischen ist auch der vollständige Regierungsentwurf auf der Gesetzesvorhaben-Seite des Ministeriums veröffentlicht; die Prüfung des Volltextes bestätigt den Befund: Der 168-seitige Entwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Quelle [65] Ein eigenständiger Krypto-Gesetzentwurf ist weder in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF noch in den veröffentlichten Kabinettsthemen der Bundesregierung verzeichnet. Der einzige seit Anfang August neu veröffentlichte Steuer-Gesetzentwurf des Ministeriums aus dem Themenfeld Steuerhinterziehung, der Referentenentwurf des Kassenpflicht-Gesetzes „zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung" vom 7. August, enthält ebenfalls keine Krypto-Regelung, obwohl das BMF die Krypto-Besteuerung haushalterisch genau diesem Themenfeld zugeordnet hatte (Quelle [33]). Quelle [66] Der Kontrast verschärft sich: Die Tabaksteuer, von der Bundesregierung im Juli neben der Krypto-Besteuerung als Konsolidierungsmaßnahme geführt, hat seit dem 10. August ihren Referentenentwurf; die angekündigte Krypto-Regelung hat weiterhin keinen. Quellen [31], [66] Damit gilt die Rechnung der Zeitung vom 1. August: Ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Verkürzung von Fristen" ist nicht mehr zu haben. Quelle [56] Wer die Haltefrist zum 1. Januar 2027 abschaffen will, muss nun mit verkürzten Fristen arbeiten oder mit Änderungsanträgen aus den Fraktionen, bei denen die Regierung „nicht mehr Herr des Verfahrens ist". Quelle [40] Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf steht weiter aus. Quelle [41] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch deutlich langsamer: Am Nachmittag des 12. August weist das Portal um 17:05 Uhr 41.251 Mitzeichnungen aus, bis zum Vormittag des 15. August steigt der Zähler auf 41.731. Quelle [57]
Am 14. August 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 als Drucksache 21/7300 und den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 als Drucksache 21/7301 dem Bundestag zugeleitet; der Bundesrat, dem beide Vorlagen parallel zugingen, kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen, dem Tag seiner nächsten Plenarsitzung. Der Finanzplan enthält auf Seite 21 die aus der Kabinettvorlage bekannte Krypto-Passage nun als amtliche Bundestagsdrucksache, wortgleich und unverändert: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, „Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig"; Bestandsschutz, Steuersatz, Stichtag und Gesetzesweg bleiben auch dort ungenannt. Quelle [76] Am selben Tag ging dem Bundesrat der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zu, das vom Kabinett am 6. Juli mitbeschlossene Artikelgesetz, das nach eigener Begründung die dem Haushaltsentwurf „zugrunde gelegten Änderungen" von Steuergesetzen aufnimmt. Es erhöht die Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer (455 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich) und ändert Haushalts-, Sozial- und Fondsvorschriften, enthält aber keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die angekündigte Krypto-Besteuerung hat damit auch im Haushaltsbegleitgesetz, dem üblichen Vehikel für haushaltsbegründete Steueränderungen, keinen Platz gefunden; der ebenfalls am 14. August veröffentlichte Finanzbericht 2027 des Finanzministeriums wiederholt lediglich die Passage des Finanzplans. Quellen [77], [78] Das Haushaltsbegleitgesetz steht am 8. September als Tagesordnungspunkt 2 in der allgemeinen Finanzdebatte zur ersten Beratung an. Quelle [74]
Am 15. August 2026 hat der Bitcoin Bundesverband einen Faktencheck zur Haltefrist veröffentlicht: Peter Rochel, Verbandsmitglied und einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist, prüft im Bericht „Die öffentliche Begründung der Reform" vierzehn zentrale Tatsachenbehauptungen der Debatte an den Primärquellen, darunter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Unterlagen des österreichischen Parlaments und Daten der Europäischen Zentralbank. Damit liegt die von der Taskforce Haltefrist im Mai angekündigte Analyse der behaupteten Mehreinnahmen vor (Quelle [20]). Zentrale Befunde: Die kursierenden Milliardenschätzungen beruhen nicht auf amtlicher Steuerstatistik, sondern auf der Hochrechnung von gut 10.000 Nutzerkonten eines Steuersoftware-Anbieters; die Bundesregierung selbst hatte im September 2025 auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, dass ihr zur Höhe der Steuereinnahmen aus Kryptowerten keine Angaben vorliegen (siehe Argument 6). Beim Kriminalitätsargument referiert der Bericht den aktuellen Chainalysis-Report: 2025 entfiel demnach weniger als ein Prozent des zugeordneten Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität, und davon entfielen 84 Prozent auf Stablecoins, nicht auf Bitcoin (siehe Argument 7). Bemerkenswert ist die Nüchternheit des Berichts: Das Argument der horizontalen Steuergerechtigkeit gegenüber Aktienanlegern bezeichnet er ausdrücklich als das stärkste der Reformbefürworter. Der Bericht ist mit vollständigem Belegapparat unter freier Lizenz auf dem Forschungsrepositorium Zenodo publiziert; die Doppelrolle des Autors als Petent legt die Verbandsmeldung offen. Quelle [70] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch langsam: Am Morgen des 18. August stand der Zähler bei 42.008 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung steht weiter aus; dass das Finanzministerium liefern kann, wenn es will, zeigt es zeitgleich an anderer Stelle. Am 18. August 2026 hat es den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 an die Verbände übersandt, die Umsetzung des im Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli vereinbarten Entlastungspakets. Der 36-seitige Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028: höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein angehobener Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ein höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung. Eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG enthält er nicht; im gesamten Entwurf kommen Kryptowerte nicht vor. Damit lässt binnen einer Woche das zweite Einkommensteuer-Gesetzgebungsvorhaben aus dem Haus Klingbeil die angekündigte Abschaffung der Haltefrist aus. Aufschlussreich ist auch das Tempo: Die Kabinettbefassung ist laut Verbände-Anschreiben bereits für den 2. September vorgesehen, die Stellungnahmefrist der Verbände endet nach drei Tagen am 21. August. Für die Krypto-Regelung liegt dagegen weiterhin nicht einmal ein Entwurf vor. Quellen [71], [66]
Ebenfalls am 18. August hat der Bitcoin Bundesverband ein Positionspapier zur steuerlichen Behandlung von Bitcoin vorgelegt. Der Verband fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für privat gehaltene Bitcoin und erweitert die Debatte um die Standortperspektive: Betroffen wären nicht nur Privatanleger, sondern auch Broker, Verwahrer, Wallet-Anbieter und Lightning-Unternehmen, deren Produkte und Steuerreports an der bestehenden Rechtslage ausgerichtet sind. Gegen eine pauschale Steuerkategorie „Krypto" setzt das Papier die wirtschaftliche Funktion des jeweiligen Vermögenswerts; Bitcoin unterscheide sich grundlegend von Stablecoins, tokenisierten Wertpapieren oder NFTs. Konkret gefordert werden eine gesetzliche Bagatellregel für private Klein- und Micropayments, damit ohne Haltefrist nicht jede Alltagszahlung eine steuerliche Gewinnermittlung auslöst, sowie klare Regeln für Self-Custody: Eigenübertragungen zwischen eigenen Wallets sind wirtschaftlich kein Verkauf, und private Schlüssel oder Seed-Phrasen dürfen „niemals als steuerlicher Nachweis verlangt werden". Quelle [72]
Am 19. August ordnet der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, auf dessen parlamentarische Anfrage die steuerliche Einstufung von Bitcoin im Jahr 2013 zurückgeht, die Lage in einem WELT-Interview ein. Dass das Jahressteuergesetz die Krypto-Besteuerung nicht anpasst, findet er „erst einmal bemerkenswert": „Für solche kleinen Änderungen ist das ja eigentlich gedacht." Als mögliche Erklärungen nennt er Zeitnot, zu großen Widerstand aus der Union oder einen noch geplanten eigenen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Sein Musterbrief-Aufruf an die Wahlkreisabgeordneten von Anfang Juli hat nach seinen Worten mehr als 250.000 Aufrufe erreicht; aus den Antwortbriefen, die ihm Bürger zuschickten, gehe „schon deutlich hervor, dass die Abgeordneten der Union da zu einigem Widerstand bereit sind", während sich die SPD-Seite überwiegend auf die Ungleichbehandlung gegenüber Aktien berufe. Das schnelle Erreichen des Petitions-Quorums nennt er „schon außergewöhnlich"; es führt zur öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss mit Anhörung der Petenten. Auf die Frage, ob das Gleichbehandlungs-Argument dem Ministerium den Weg öffne, die Frist stattdessen auch bei Gold zu kippen: „Ja, das kann natürlich schon sein, aber das wird man sich gut überlegen. Ich glaube, beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer, damit träfe man ja noch deutlich größere Kreise bis hin zur Oma, die ihre eine Goldmünze hat." Danach stünden Oldtimer und Antiquitäten infrage, deren Wertermittlungsaufwand für die Finanzverwaltung „absurd hoch" wäre. Den Daytrader-Einwand formuliert er als Frage: „Wer Kryptogewinne [...] pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt den Steuersatz für Spitzenverdiener von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Und das soll dann eine Reform für mehr Gerechtigkeit sein?" Am Morgen darauf brachte er es auf X auf die Formel: „Beim Gold würde man sich eine Abschaffung der Haltefrist sehr gut überlegen. Bei Bitcoin offenbar nicht. Genau das ist das Problem: Es geht nicht um Systematik, es geht um Kasse." Quelle [73] Der Petitionszähler stand am Morgen des 20. August bei 42.193 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Am 21. August meldet sich mit Max Lucks ein Abgeordneter der Reformbefürworter zu Wort. Gegenüber BTC-ECHO erklärt der Grünen-Finanzpolitiker, dessen Fraktionsentwurf zur Streichung der Frist der Finanzausschuss am 20. Mai abgelehnt hatte: „Die einzige konkrete Vorlage ist bisher der rechtssichere und substanzielle Gesetzesentwurf meiner Fraktion. Vielleicht dient er ja der Koalition als Vorlage." Einen Zeitplan kenne er nicht, leite aber aus Klingbeils Ankündigung in den Haushaltseckwerten ab: „Also muss eine Regelung spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden." Und weiter: „Der Druck von Bündnis 90/Die Grünen wirkt. Die Koalition scheint endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen und das ist auch gut so." Belege für diesen Eindruck nennt der Beitrag nicht; ein Regierungsentwurf lag zum Zeitpunkt des Statements weiterhin nicht vor. Aufschlussreich ist die Zeitangabe: Wer die Regelung zusammen mit dem Haushalt beschließen will, muss sie bis zur Schlussabstimmung Ende November ins Verfahren bringen, und das geht nach Ablauf der Kabinettsfrist nur noch als Änderungsantrag aus den Fraktionen oder mit verkürzten Fristen. Quelle [75]
Am 28. August folgt die Antwort aus der anderen Koalitionsfraktion: Erstmals seit dem Kabinettsbeschluss äußert sich die CDU/CSU-Fraktion als solche über ihre Pressestelle gegenüber einem Krypto-Medium zu den Plänen. Auf eine BTC-ECHO-Anfrage an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei stellt ein Pressesprecher klar, dass die Fraktion die Reform kritisch sieht: „Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading & Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden", weil der Steuersatz von teils 45 auf 25 Prozent sinke. „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Die einjährige Haltefrist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte", sie gelte ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte: „Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer." Die „nur vage umschriebenen Pläne" seien zudem verfassungsrechtlich zweifelhaft, „weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen". Damit macht sich die Fraktionsspitze die Argumente zu eigen, die einzelne Unionsabgeordnete seit Wochen in Bürgerantworten verwenden, vom 45-auf-25-Einwand bis zur Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Bemerkenswert ist die zweite Ebene des Berichts: Aus CDU-Kreisen heißt es demnach, Frei habe mit dem Koalitionspartner bereits über das Aus der Haltefrist verhandelt; der Sprecher ließ das unkommentiert. Ob die deutliche Kritik Verhandlungsposition oder Ablehnung ist, bleibt damit offen. Einen Referentenentwurf hat das Finanzministerium weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [79] Der Petitionszähler stand am Morgen des 29. August bei 42.907 Mitzeichnungen. Quelle [57]
★ Petition mitzeichnen ★
Die öffentliche Petition 201716 „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten" ist seit dem 4. August 2026 auf dem Petitionsportal des Bundestages mitzeichenbar. Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss ist seit dem Abend des 5. August 2026 erreicht, keine zwei Tage nach der Freischaltung (über 42.900, Stand 29. August). Mitgezeichnet werden kann weiter bis zum 15. September 2026; jede weitere Mitzeichnung erhöht das politische Gewicht der Petition in der anstehenden Beratung, und die Initiatoren peilen bis zum Fristende 210.000 Mitzeichnungen an. Mitzeichnen kann jeder nach kostenloser Registrierung auf dem Portal; eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, und wer nicht namentlich sichtbar sein möchte, kann ein Pseudonym wählen oder sich nur mit Mitzeichnernummer führen lassen. Die Mitzeichnung ergänzt den persönlichen Brief ans eigene Wahlkreisbüro, sie ersetzt ihn nicht. Quellen [57], [58]
Gold, Antiquitäten, Briefmarken: ein Jahr halten, danach steuerfrei. Bitcoin und vergleichbare Kryptowerte sind nach §23 EStG dieselbe Kategorie. Strukturell ist Bitcoin Gold näher als Aktien: ein knappes, algorithmisch auf 21 Millionen Einheiten begrenztes Gut ohne Emittenten, ohne haftende Instanz und ohne Insolvenzrisiko eines Dritten. Wer Bitcoin schlechter behandelt als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Das BVerfG hat im Pendlerpauschalen-Urteil 2008 (2 BvL 1/07) festgehalten, dass eine einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig durchgehalten werden muss; rein fiskalische Zwecke wie Einnahmenerhöhung genügen ausdrücklich nicht. Quelle [14]
Wer Bitcoin in den letzten Jahren erworben hat, durfte sich auf die geltende Einjahresfrist verlassen: BMF-Position seit 2013, Schreiben 2022, BFH-Urteil 2023. Eine Verschärfung mit Wirkung auf bereits gehaltene Bestände wäre eine unechte Rückwirkung; das BVerfG lässt sie nur zu, wenn der Gesetzeszweck das Vertrauen der Betroffenen klar überwiegt. Maßgebend ist der Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1) zur nachträglichen Verlängerung der Spekulationsfrist. Quelle [4]
Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (Kanzlei LHP Gruppe) ordnet die Lage gegenüber Blocktrainer ein: Wenn die geplante Anpassung Coins erfassen sollte, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei waren, sei das verfassungsrechtlich nicht ohne hinreichende Übergangsregelung möglich. Solange das BMF die Reform lediglich als „Anpassung" beschreibe, ohne diese Problematik zu adressieren, bleibe „ein zentrales verfassungsrechtliches Problem bislang unbeantwortet". Quelle [19]
Wer Bitcoin ein Jahr in der eigenen Hardware-Wallet hält, ist heute steuerfrei. Eine Verschärfung beseitigt diesen Anreiz und drängt Anleger zurück auf zentrale Börsen. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet diese Börsen ab 2026 zur automatischen Meldung an die Steuerbehörden; selbstverwahrte Bestände fallen nicht unter den Datenaustausch. Privatanleger würden also ausgerechnet aus der nicht meldepflichtigen Verwahrungsform vertrieben.
Tschechien: 0 % nach drei Jahren Haltedauer (seit Februar 2025, Gesetz unterzeichnet am 6. Februar 2025). Schweiz: Bitcoin im Privatvermögen seit jeher steuerfrei. Portugal: 0 % nach 365 Tagen, 28 % bei früherem Verkauf. Bei 100.000 Euro Bitcoin-Gewinn fallen in allen drei Ländern 0 Euro an. Nach Abschaffung der deutschen Frist wären es je nach Reformmodell bis zu 47.475 Euro (persönlicher Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der erst oberhalb der Reichensteuer-Schwelle greift, plus Solidaritätszuschlag; nach der Abgeltungsteuer-Linie des Kabinetts wären es 26.375 Euro). Die Differenz ist die Wegzugsprämie.
Die zeitliche Differenzierung ist dabei kein Sonderweg kleiner Nachbarländer, sondern in den größten Kapitalmärkten etabliert. Die USA besteuern Gewinne aus Kryptowerten, die länger als ein Jahr gehalten wurden, mit ermäßigten Long-Term-Sätzen von 0, 15 oder 20 Prozent statt mit dem regulären Einkommensteuertarif von bis zu 37 Prozent; maßgeblich ist allein die Haltedauer von mehr als einem Jahr. Quelle [68] Japan wiederum, mit Sätzen von bis zu 55 Prozent bisher einer der härtesten Besteuerer von Kryptogewinnen, hat Mitte Juli 2026 per Parlamentsbeschluss Kryptowerte als Finanzprodukte eingestuft und damit den Weg zu einer pauschalen Gewinnsteuer von 20 Prozent frei gemacht; in Kraft treten soll die neue Besteuerung nicht vor 2027. Während Deutschland die Belastung langfristiger Anleger erhöhen will, bewegt sich eine der größten Volkswirtschaften der Welt in die Gegenrichtung. Quelle [69]
Die Einjahresfrist ist eine saubere Schwelle: Wer länger hält, braucht keine Einzelnachweise. Ihr Wegfall macht jeden Tausch dauerhaft steuerpflichtig: jede Lightning-Mikrozahlung, jeden DeFi-Swap, jede Staking-Auszahlung. Finanzämter und Steuerpflichtige bekämen einen Berg von Erklärungs- und Prüfungspflichten, deren Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Steueraufkommen steht. Genau davor warnt auch der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Markus Deutsch, in der F.A.Z.: Es gebe „eine extreme Verästelung in der Kryptowelt" mit tausenderlei Arten, wie Gewinne zufließen können; viele Sachverhalte ließen sich erst nach Jahren klären, was heute durch die Steuerfreiheit jenseits der Frist oft gar nicht relevant werde. „Wenn Klingbeil seine Pläne durchzieht, wird es viel mehr Zweifelsfragen und damit vor Finanzgerichten auszutragende Streitfälle geben." Quelle [56] Eric Demuth, Mitgründer der österreichischen Krypto-Börse Bitpanda, bezeichnete die analoge Reform in Österreich rückblickend als „extrem dumme Entscheidung", vor allem Bürokratie und Komplexität für Anleger, kaum zusätzlicher Nutzen für den Staat. Quelle [16] Die österreichischen Zahlen bestätigen das: Dort brachte die Krypto-Kapitalertragsteuer im starken Kryptojahr 2024 exakt 33,84 Millionen Euro über den verpflichtenden Steuerabzug der inländischen Anbieter ein, das sind 0,57 Prozent des gesamten österreichischen Kapitalertragsteuer-Aufkommens; so weist es die Anfragebeantwortung des Finanzministeriums an das österreichische Parlament vom Juli 2025 aus. Auf die deutsche Bevölkerung hochgerechnet wären das gut 300 Millionen Euro, ein Bruchteil der vom Bundesfinanzministerium erhofften Milliardenbeträge. Quellen [24], [47]
Der Vollzug ist dabei keine Nebenfrage, sondern ein eigenes verfassungsrechtliches Risiko. Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 die Besteuerung von Wertpapier-Spekulationsgeschäften nach §23 EStG für die Jahre 1997 und 1998 für nichtig erklärt, weil die Norm strukturell nicht durchsetzbar war: Eine Steuer, die faktisch nur die Ehrlichen trifft, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Quelle [46] Der Bundesfinanzhof hat 2023 für Kryptowerte ein solches strukturelles Vollzugsdefizit verneint, und zwar für das Streitjahr 2017, also gerade unter Geltung der Einjahresfrist. Quelle [3] Fällt die Frist, wird jeder Veräußerungsvorgang dauerhaft steuerpflichtig, auch aus Selbstverwahrung und über Auslandsplattformen, die keiner deutschen Meldepflicht unterliegen. Wie schlecht sich das durchsetzen lässt, ist inzwischen empirisch untersucht: In Norwegen deklarieren rund 88 Prozent der Krypto-Halter ihre Bestände nicht, in Dänemark geben über 90 Prozent der Krypto-Anleger ihre Krypto-Einkünfte nicht an, und dort wichen Anleger nach Einführung inländischer Meldepflichten nachweislich auf ausländische Plattformen aus. Quelle [48] Der Gesetzgeber würde eine bewährte, vollziehbare Regel gegen eine eintauschen, deren Durchsetzungsprobleme international dokumentiert sind.
Der Eckwertebeschluss nannte zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich, die BMF-Präsentation zum Regierungsentwurf vom 6. Juli 2026 beziffert eine Milliarde Konsolidierungsbeitrag für 2027 und bis zu drei Milliarden in der Finanzplanung bis 2030. Alle diese Zahlen gelten aber für Krypto-Besteuerung und die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität zusammen. Quelle [33] Den reinen Bitcoin-Anteil hat das BMF bis heute nicht beziffert. Vor jeder Verschärfung gegen Privatanleger gehört auf den Tisch: Welcher Teil kommt aus DAC8 (zentrale Börsen ab 2026), welcher aus gewerblichen Aktivitäten, und welcher Rest bleibt überhaupt für die Frist-Abschaffung übrig? Die F.A.Z. zieht am 1. August 2026 die Bilanz dieser Zahlenreihe: Binnen weniger Wochen sei die Hälfte der erwarteten Mehreinnahme „dahingeschmolzen", und ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht". Quelle [56]
Dass statische Aufkommensrechnungen die Wirklichkeit verfehlen, ist gut belegt. Als Deutschland 2009 die Spekulationsfrist für Wertpapiere abschaffte, zogen Anleger massenhaft Verkäufe vor: An den letzten beiden Handelstagen 2008 stieg die Aktiennachfrage um 160 Prozent, mit einem kurzfristigen Kursaufschlag von 7,4 Prozent. Quelle [51] Danach greift der Lock-in-Effekt: Wer auf jeden Gewinn dauerhaft Steuern zahlen muss, verkauft seltener; für das deutsche §23-Regime ist genau das aus den Einkommensteuerdaten nachgewiesen. Quelle [50] Die US-Forschung beziffert die Folge solcher Verhaltensreaktionen: Von statisch gerechneten Mehreinnahmen einer Kapitalertragsteuer-Erhöhung bleibt real nur etwa ein Drittel übrig. Quelle [52] Für die deutsche Krypto-Reform hat bislang kein unabhängiges Forschungsinstitut, weder ifo noch ZEW noch DIW, eine eigene Aufkommensschätzung vorgelegt; auch eine wissenschaftliche Ex-post-Evaluation der österreichischen Reform von 2022 existiert nicht. Die Milliardenannahme des Haushalts steht damit ohne wissenschaftliche Grundlage da.
Die Rechnung hat zudem eine zweite, gern übersehene Seite: Eine unbefristete Steuerpflicht wirkt symmetrisch. Wo jeder Gewinn dauerhaft steuerpflichtig ist, werden auch Verluste dauerhaft steuerlich geltend gemacht, und Kryptomärkte durchlaufen regelmäßig ausgeprägte Abschwünge. Österreichs Steuerdaten zeigen die Größenordnung: Im Einführungsjahr 2022 standen 35,6 Millionen Euro erklärten Krypto-Einkünften bereits 23,4 Millionen Euro erklärte Verluste gegenüber; 2023 schrumpften die erklärten Einkünfte nach noch unvollständigen Erklärungsdaten auf 14,6 Millionen Euro. Quelle [47] Ein Aufkommen, das in guten Jahren klein ausfällt und in schlechten Jahren von der Verlustverrechnung aufgezehrt wird, steht dauerhaftem Prüf- und Verwaltungsaufwand für jede einzelne Transaktion gegenüber. Nach welchen Regeln Krypto-Verluste künftig verrechenbar wären, lässt der Regierungsentwurf offen. Vgl. Quellen [30], [34]
Laut Chainalysis Crypto Crime Report 2025 entfielen 2024 nur 0,14 Prozent des gesamten On-Chain-Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität; der Anteil liegt seit Jahren konsistent unter einem Prozent. Bitcoin-Transaktionen sind nicht anonym, sondern pseudonym: jede ist in der Blockchain dauerhaft dokumentiert. Mit DAC8 sind ab 1. Januar 2026 zentralisierte Krypto-Dienstleister gegenüber den Steuerbehörden meldepflichtig. Eine Verschärfung der Haltefrist trägt zur Geldwäsche-Bekämpfung nichts bei; sie trifft Privatanleger, die ohnehin auf legalen Wegen handeln. Quelle [15] Die wissenschaftliche Literatur bestätigt die Größenordnung: Makarov und Schoar beziffern illegale Transaktionen, Betrugsmaschen und Glücksspiel zusammen auf unter drei Prozent des ökonomisch relevanten Bitcoin-Volumens und zeigen, dass ältere, weit höhere Schätzungen auf einer Zuordnungsmethode beruhen, die illegales Volumen systematisch überzeichnet. Quelle [54] Der quellenkritische Bericht des Bitcoin Bundesverbands vom August 2026 referiert dazu den Chainalysis-Report des Folgejahres: Auch 2025 lag der illegale Anteil demnach unter einem Prozent, und davon entfielen 84 Prozent auf Stablecoins, nicht auf Bitcoin. Quelle [70]
„Die Kryptolücke kostet den Staat Milliarden an Steuerausfällen."
Die Zahl geht zurück auf eine Studie der Plattform kryptoluecke.de, die von dem Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg betrieben wird. Die Recherche auf kryptoluege.de zeigt zwei wesentliche Schwachstellen. Erstens: Georg hat ausweislich öffentlicher Förderbescheide 1,65 Millionen US-Dollar von Ripple, Algorand und AvaLabs erhalten. Alle drei sind Proof-of-Stake-Anbieter und damit direkte Wettbewerber von Bitcoin, die von einer Schwächung des deutschen Bitcoin-Marktes profitieren würden. Zweitens: Die zugrundeliegende Blockpit-Studie rechnet 10.000 Wallet-Datensätze auf sieben Millionen Anleger hoch und arbeitet mit arithmetischen Mittelwerten statt mit Medianen. Beides treibt die behaupteten Steuerausfälle systematisch nach oben. Die Interessenkonflikte werden in der Studie nicht offengelegt. Eine Gesetzesverschärfung sollte auf einer transparenten Datengrundlage stehen, nicht auf einer Auftragsstudie der Bitcoin-Konkurrenz. In einer Diskussionsrunde der Frankfurt School am 7. Juli 2026 behauptete Georg zudem, der allergrößte Teil der Bitcoin-Transaktionen diene illegalen Zahlungen; laut Chainalysis lag der Anteil 2024 bei 0,14 Prozent (siehe Argument 7). Sebastian Becker vom Blockchain Bundesverband widersprach in derselben Runde: „Ich beklage das Cherry-Picking in der Auswertung der Blockpit-Studie [...]. Sie wissen selber, dass ihre Grundgesamtheit, ihre Datengrundlage nicht repräsentativ ist." Quelle [36] Der Faktencheck des Bitcoin Bundesverbands vom 15. August 2026 kommt bei der Prüfung an den Primärquellen zum selben Befund: Auch die im Gesetzentwurf der Grünen angesetzten Milliardenschätzungen gehen auf diese Blockpit-Hochrechnung zurück, und selbst der Anbieter weist auf deren Grenzen hin. Quelle [70]
„Bitcoin-Anleger sind Spekulanten. Das ist keine Anlage wie Gold."
Genau diese Frage hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden: Kryptowerte sind nach §23 EStG sonstige Wirtschaftsgüter, dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten. Wer Bitcoin schlechter behandeln will als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Vgl. Quelle [3] Dass die Frist gerade nicht die Spekulation belohnt, sondern das langfristige Halten, ist zudem empirisch belegt: Eine in Management Science erschienene Auswertung täglicher deutscher Depotdaten zeigt, dass Anleger unter der Einjahresfrist Gewinne gezielt erst nach Ablauf des Jahres realisierten; mit der Abschaffung der Wertpapier-Frist 2009 verschwand dieses langfristige Halteverhalten. Wer die Frist streicht, fördert kurzfristiges Handeln. Quelle [49]
„Aktien-Anleger zahlen immer 25% Abgeltungsteuer. Alles andere ist ungerecht."
§20 EStG für Wertpapiere und §23 EStG für sonstige Wirtschaftsgüter sind seit Jahrzehnten zwei getrennte Rechtskonstrukte. Konsequente Aktien-Gleichstellung müsste auch Gold, Oldtimer und Briefmarken der Abgeltungsteuer unterwerfen. Niemand fordert das, weil der Vergleich rechtlich nicht trägt. Hinzu kommt ein Konstruktionsfehler: Würde die Frist gestrichen und stattdessen die 25-Prozent-Abgeltungsteuer angewandt, sänke die Last ausgerechnet für kurzfristige Daytrader, die ihre Gewinne heute mit dem höheren persönlichen Steuersatz versteuern, während langfristige Sparer, die bisher nach einem Jahr steuerfrei waren, künftig immer zahlen müssten. Die Reform belohnte damit die Spekulation und bestrafte das Sparen. Quelle [24] Zum selben Befund kommt der Blockchain Bundesverband in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026: „Begünstigt würden also ausgerechnet jene Aktivitäten, die das geltende System bewusst höher belastet." Quelle [35] Wie viele Anleger das trifft, zeigt eine repräsentative Marketagent-Umfrage im Auftrag der Börse Stuttgart: 48 Prozent der deutschen Krypto-Anleger verfolgen eine langfristige Strategie bis hin zur Altersvorsorge, 37 Prozent setzen auf kurzfristiges Trading; bei den 50- bis 59-Jährigen liegt der Anteil der Langfrist-Anleger bei 69 Prozent. Quelle [45] In dieselbe Richtung weisen die amtlichen US-Steuerdaten: Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen, die Krypto-Verkäufe in ihrer Steuererklärung angeben, fiel von 296.000 US-Dollar im Jahr 2013 auf 94.000 US-Dollar im Jahr 2021; der Trend zeigt sich laut der Studie auch am Median. Krypto ist ein Breitenphänomen geworden, keine Nische Vermögender. Quelle [53]
„Andere Länder besteuern Krypto-Gewinne auch direkt."
Die Behauptung hält dem Vergleich mit den Nachbarstaaten nicht stand. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei. In Tschechien gilt seit Februar 2025 eine dreijährige Haltefrist; nach deren Ablauf werden Krypto-Gewinne mit null Prozent besteuert. In Portugal beträgt die Haltefrist ein Jahr, danach ebenfalls null Prozent. Deutschland reiht sich mit seiner Einjahresfrist in dieses Muster ein. Eine Abschaffung würde Deutschland zum einzigen der vier Länder machen, in dem private Krypto-Gewinne dauerhaft steuerpflichtig bleiben. Das ist keine Angleichung an internationale Praxis, sondern ein Sonderweg. Auch jenseits der Nachbarschaft ist die zeitliche Differenzierung Standard: Die USA besteuern Kryptogewinne nach mehr als einjähriger Haltedauer ermäßigt, und Japan hat im Juli 2026 die Abkehr von seiner Hochbesteuerung eingeleitet (Argument 4). Vgl. Quellen [10], [11], [12], [68], [69]
„Es geht um die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung."
Für steuerliche Transparenz sorgt bereits die EU-Richtlinie DAC8, anwendbar seit 1. Januar 2026: Sie verpflichtet zentrale Krypto-Börsen zum automatischen Meldeaustausch mit den Steuerbehörden; die Geldwäsche-Bekämpfung läuft daneben über das eigenständige EU-Geldwäscherecht. Selbstverwahrte Bestände, der eigentliche Gegenstand der Haltefrist, sind davon nicht erfasst. Eine Verschärfung von §23 EStG wirkt daher nicht gegen Geldwäsche, sie trifft Privatanleger mit Hardware-Wallet. Vgl. Quelle [13]
„Kryptowerte haben sich weiterentwickelt. Sie wie alle sonstigen Wirtschaftsgüter zu behandeln, ist nicht mehr zeitgemäß."
So begründet das Bundesfinanzministerium die geplante Ungleichbehandlung auf Nachfrage des ZDF. Steuerrechtlich trägt das nicht. Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, gleiche Anlageklassen gleich zu behandeln, solange kein sachliches Differenzierungskriterium besteht. Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel sieht im Verhältnis zu Fremdwährungen, Gold, Oldtimern oder Kunstgegenständen kein solches Kriterium; bloßer Geldbedarf des Fiskus genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht. Käme die Änderung dennoch, hält Heuel Klagen für aussichtsreich. „Nicht mehr zeitgemäß" ist eine politische Wertung, kein Rechtsgrund. Quelle [24]
Was passiert nach dem Fax?
Briefe und Faxe an Bundestagsabgeordnete laufen über das Wahlkreisbüro. Die Wirkung steigt deutlich, wenn das Fax vor einem konkreten Verfahrensschritt eingeht. Drei Stationen:
★ Wirkungskette ★
1.EingangMitarbeiter im Wahlkreisbüro sortieren eingehende Bürgerpost nach Themen und legen für laufende Gesetzesvorhaben eine Mappe an. Persönliche, sachlich begründete Briefe aus dem eigenen Wahlkreis fallen auf, weil sie selten sind.
2.FraktionVor Lesungen und Ausschuss-Sitzungen tauschen sich Wahlkreisbüro und Berliner Büro aus. Themenmappen mit hörbarem Druck aus dem Wahlkreis gehen häufig in die Fraktionssitzung mit. Mitglieder des Finanzausschusses tragen den Stand dort vor.
3.LesungDas Verfahren durchläuft drei Lesungen im Bundestag, die letzte mit Schlussabstimmung. Zwei Wirkungsfenster sind noch offen: vor der 1. Lesung ab dem 8. September (hier positionieren sich die Fraktionen, und im begleitenden Steuergesetz entscheiden sich Bestandsschutz und Steuersatz) und vor der 3. Lesung Ende November. Danach ist der Text beschlossen.
In der Aktionsbox oben tragen Mitglieder des Finanzausschusses und des Haushaltsausschusses ein farbiges Badge neben ihrem Namen: diese beiden Gremien entscheiden über die Reform. Ein Fax an den eigenen Direktkandidaten plus ein zweites an ein Ausschuss-Mitglied erhöht die Reichweite spürbar. Wer gezielt sucht: Reiter Schlüssel-Ausschüsse in der Aktionsbox oder die Abgeordneten-Datenbank.
Die in §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelte Frist bestimmt, wie lange ein privates Wirtschaftsgut gehalten werden muss, damit der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Für Wertgegenstände beträgt sie ein Jahr. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Kryptowerte sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 EStG sind. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für andere private Wirtschaftsgüter. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hatte diese Einordnung bereits administrativ vorweggenommen.
Was passiert mit Coins, die ich schon länger als ein Jahr halte? #
Offen, auch nach dem Kabinettsbeschluss. Bundesfinanzminister Klingbeil hat sich auf der Bundespressekonferenz am 29. April 2026 und in der schriftlichen BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026 ausdrücklich nicht festgelegt, ob Altbestände vom Bestandsschutz erfasst werden. Quelle [19] Der am 6. Juli 2026 beschlossene Regierungsentwurf enthält im gesamten Dokument keine Bestandsschutz- oder Übergangsregelung; er sagt nur, Veräußerungsgewinne wären künftig „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Quellen [30], [31] Ein historischer Vergleichsfall stimmt vorsichtig optimistisch: Als 2009 die Spekulationsfrist für Aktien abgeschafft wurde, blieben vor dem Stichtag erworbene Papiere dauerhaft steuerfrei. Ob der Gesetzgeber das bei Kryptowerten wiederholt, ist nicht zugesagt; verbindlich beantwortet wird die Frage erst im Steuergesetzentwurf, der noch aussteht. Quelle [34] Der Blockchain Bundesverband fordert in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026 ausdrücklich, es dürfe „kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen" erfolgen. Quelle [35] Am 7. Juli 2026 machte der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Kabinettsbeschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." Die Linke hält dagegen: Isabelle Vandre will die Maßnahmen „sofort mit Verkündung" gelten lassen. Quelle [36] Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion benannte am 10. Juli 2026 gegenüber BTC-ECHO offene Fragen zur Verlustverrechnung und zu Bagatellgrenzen für Kleinanleger und verlangte in einem am 16. Juli 2026 publik gewordenen Statement Übergangsregeln, eine vernünftige Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen. Quellen [39], [43] Ein Ende Juni 2026 kursierendes, in seiner Echtheit unbestätigtes Abgeordnetenschreiben deutet statt eines echten Bestandsschutzes eine bloße Übergangsfrist an, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Quelle [27] Verfassungsrechtlich wäre eine Erstreckung der Verschärfung auf bereits steuerfrei gewordene Bestände eine unechte Rückwirkung; nach dem BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02) ist sie nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Quelle [4] Der Grünen-Entwurf (Drs. 21/5752) sah einen Stichtag 31. Dezember 2025 vor: alle vor diesem Datum erworbenen Coins blieben nach Ablauf der Einjahresfrist steuerfrei. Der Finanzausschuss hat diesen Entwurf am 20. Mai 2026 abgelehnt Quelle [21]; den Bestandsschutz-Stichtag legt jetzt allein die Bundesregierung im noch ausstehenden Steuergesetzentwurf fest, und der Bundestag kann ihn dort nachverhandeln. Was der Gesetzgeber wählt, ist die zentrale offene Frage der Reform.
Aus der parlamentarischen Praxis ist bekannt, dass Abgeordnete zu steuerpolitischen Detailregelungen wie der Spekulationsfrist vergleichsweise wenig Direktpost bekommen. Persönliche Briefe aus dem eigenen Wahlkreis fallen entsprechend auf, besonders wenn sie konkrete Argumente nennen statt Formulare zu wiederholen. Der Finanzausschuss orientiert sich bei Detailfragen unter anderem an dem, was im Anhörungsverfahren und in der Korrespondenz mit den Wahlkreisbüros aufschlägt.
Am wirksamsten ist eine Doppelstrategie: ein persönlicher Brief an den eigenen Wahlkreisabgeordneten (mit Wahlkreis-Bezug, möglichst vom Wohnort) und ein zweiter Brief an ein Mitglied des Finanzausschusses (gern fraktionsübergreifend). Die Aktionsbox oben zeigt beide Optionen. Wer einzelne MdBs vorher recherchieren will: in der Abgeordneten-Datenbank sind alle 630 Mitglieder mit Stammdaten, Faxnummer und ihren dokumentierten Aussagen zu Bitcoin und §23 EStG gelistet.
Ja. Auf jeder MdB-Detailseite in der Abgeordneten-Datenbank findest du unter der Aktionsbox einen Block „oder online über abgeordnetenwatch.de fragen". Dort liegt eine vorformulierte Frage (max. 200 Zeichen) plus eine Begründung mit Quellen (max. 1.000 Zeichen) zum Kopieren bereit, plus ein Direktlink zum entsprechenden Profil auf abgeordnetenwatch.de. In der Listenansicht reicht ein Klick auf das kleine ✉-Symbol neben dem Namen. Frage und Antwort werden dort moderiert und öffentlich angezeigt; das erhöht den Druck zusätzlich. Kodex-Hinweise: Klarname und gültige E-Mail sind Pflicht, eine echte Frage muss erkennbar sein, Tatsachen und Zitate sind mit Quellen zu belegen (die Begründung enthält die nötigen Quellen bereits), und Massenversand vom selben Fragesteller wird vom Mod-Team nicht freigeschaltet; fünf bis zehn individuelle Fragen verteilt über mehrere Tage sind unproblematisch.
Eine Seite Fax nach Deutschland kostet bei bitcoinfax.net derzeit etwa 270 Sat oder 18 Cent (Stand 29. August 2026). Die Aktion auf dieser Seite setzt nur die Faxnummer in deine Zwischenablage und öffnet den Anbieter in einem neuen Tab. Die Bezahlung läuft komplett zwischen deinem Wallet und bitcoinfax.net.
Nein. Die MdB-Liste wird einmal beim Seitenaufruf vom selben Server geladen. Deine Eingaben (PLZ, Name, Adresse, Brief) verlassen deinen Browser nicht. Es gibt keine Cookies, kein Local Storage, kein Tracking. Details in der Datenschutzerklärung.
[2] BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token. BStBl I 2022, 668. PDF auf bundesfinanzministerium.de
[3] BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22, zur Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin. bundesfinanzhof.de
[4] BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvL 14/02 u. a., zur unechten Rückwirkung im Steuerrecht: Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist des §23 EStG ist nichtig, soweit sie Wertsteigerungen erfasst, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei hätten realisiert werden können. BVerfGE 127, 1. bundesverfassungsgericht.de (Volltext) · dejure.org (Querverweise)
[5] BMF-Antwort an MdB Frank Schäffler vom August 2013: Bitcoin als „Rechnungseinheit" und „anderes Wirtschaftsgut" iSd §23 EStG, einjährige Frist anwendbar. Sekundärquelle: Haufe Steuern, „BMF erkennt Bitcoins an"
[6] Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BGBl I 1999, 402: Verlängerung der Veräußerungsfrist für „andere Wirtschaftsgüter" von sechs Monaten auf ein Jahr.
[9] Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030. BMF-Pressemitteilung vom 29. April 2026. bundesfinanzministerium.de
[10] Tschechisches Einkommensteuergesetz, Novelle 2024 (3-Jahres-Haltefrist für Krypto-Privatanleger). Vom Senat am 22. Januar 2025 verabschiedet, von Präsident Pavel am 6. Februar 2025 unterzeichnet und im Februar 2025 in Kraft getreten; die Befreiung gilt für Zuflüsse ab Inkrafttreten. Grant Thornton CZ
[13] EU-Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8), automatische Meldepflicht für zentralisierte Krypto-Dienstleister. Anwendung ab 1. Januar 2026. eur-lex.europa.eu
[14] BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1/07 u. a., Pendlerpauschale: Folgerichtigkeit der steuerrechtlichen Belastungsentscheidung; staatliche Einnahmenvermehrung allein rechtfertigt keine Ausnahme. BVerfGE 122, 210. bundesverfassungsgericht.de
[16] Eric Demuth (Mitgründer Bitpanda) zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist in Österreich, X/Twitter vom 12. März 2026: „extrem dumme Entscheidung". Sekundärquelle: Blocktrainer, „Bitpanda-Gründer warnt Deutschland"
[19] Schriftliche Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Dr. David Rüll, Pressesprecher Steuern) vom 12. Mai 2026: Die Bundesregierung habe sich mit dem Eckwertebeschluss „auf eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten verständigt"; Ziel sei eine Regelung „mit konkreten und modernen Vorschriften". Einordnung durch Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (LHP Gruppe) zur Vertrauensschutzdogmatik. blocktrainer.de, „Bundesfinanzministerium äußert sich zu Krypto-Steuer-Plänen"
[20] Bitcoin Bundesverband, Verbandsmeldung vom 14. Mai 2026: „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf". Die Petitions-Kerngruppe stimmt die Petition mit weiteren Verbänden und Stakeholdern ab; die Arbeitsgruppe „Rote Karte" übernimmt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Mobilisierung samt Aktionswebseite; angekündigt ist eine Analyse der öffentlich genannten Zahlen zu möglichen Steuermehreinnahmen. bitcoin-bundesverband.de, „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf"
[21] Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, 35. Sitzung am 20. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht zum Grünen-Gesetzentwurf 21/5752. Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Drucksache 21/6112 vom 22. Mai 2026; zusammengefasst in der hib-Kurzmeldung „Grüne scheitern mit Vorstoß zu Steuern auf Kryptowerte". bundestag.de, hib 1179034 · Beschlussempfehlung Drs. 21/6112 (PDF)
[22] Max Lucks (MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Erstunterzeichner Drs. 21/5752) gegenüber BTC-ECHO am 22. Mai 2026: „Wir halten die Erfolgsaussichten inhaltlich für gut"; es gehe „nicht um eine neue Steuer, sondern um das Ende einer steuerlichen Ausnahme"; zur Begründung: „Wir sehen keinen überzeugenden Grund, warum Gewinne aus hochvolatilen Anlageobjekten steuerlich besser behandelt werden sollten als Arbeitseinkommen oder andere Kapitalerträge." Hinweis: Die verbreitete Formulierung „Wir halten die Erfolgsaussichten für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist für gut" stammt aus der redaktionellen Überschrift des Artikels; im abgedruckten Wortlaut des Statements kommt sie nicht vor. Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet. btc-echo.de, „Aus für Grünen-Antrag zur Krypto-Halterfrist im Bundestag" („Halterfrist" so im Original)
[23] Bitcoin Bundesverband, Pressemitteilung vom 1. Juni 2026: „Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen eingereicht" (Autor: Jens Leinert, Vorstand). Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Mai 2026 durch die Steuer-Taskforce des Verbandes; nach über neunwöchiger Vorprüfung am 4. August 2026 als Petition 201716 zur Mitzeichnung freigeschaltet (Quelle [57]). bitcoin-bundesverband.de · Informationsplattform: prohaltefrist.de · Blocktrainer-Hintergrund: blocktrainer.de
[24] ZDFheute Nachrichten, Format „politiX" (Daniel Pontzen), 13. Juni 2026: „Bitcoin, Krypto und Haltefrist: Über diese Steuer-Pläne streitet die Koalition". Rund 24-minütiger Beitrag mit Interviews von Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU), Dr. Ingo Heuel (Steuerrecht), Roman Reher (Blocktrainer) und einem Vertreter der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. sowie schriftlichen Antworten des Bundesfinanzministeriums; nennt für Österreich rund 34 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2024. youtube.com (ZDFheute Nachrichten)
[25] Blockchain-Round-Table im Bundestag, Mitte Juni 2026: öffentlicher LinkedIn-Bericht des Teilnehmers Matthias Steger, wonach sich die CDU/CSU-Fraktion auf den Erhalt der einjährigen Haltefrist und keine Änderung bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag festgelegt habe; wiedergegeben und eingeordnet im Blocktrainer-Livestream vom 14. Juni 2026. linkedin.com (Matthias Steger) · youtube.com (Blocktrainer)
[26] Kabinettstermin 6. Juli 2026 für Regierungsentwurf Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030: BMF-Monatsbericht Mai 2026, Kapitel „Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027". Dass die Verbändefassung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 19. Mai 2026, Verbändebeteiligung ab 26. Mai 2026) keine Änderung des §23 EStG enthält, ergibt sich aus dem Entwurfstext selbst. bundesfinanzministerium.de (Monatsbericht) · bundesfinanzministerium.de (JStG 2026)
[27] Angebliche Silberhorn-Mail (Echtheit unbestätigt): Blocktrainer-Bericht vom 27. Juni 2026 über den auf X geteilten Screenshot einer Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn; BTC-ECHO-Nachberichte vom 28. und 29. Juni 2026, darin das Statement des Abgeordnetenbüros („Herr Silberhorn hat sich zur steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen bislang nicht öffentlich geäußert und beabsichtigt dies auch weiterhin nicht."). blocktrainer.de · btc-echo.de (28.06.) · btc-echo.de (29.06.)
[28] Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026, Einigung auf Einkommensteuer-Reformpaket ohne Krypto-Komponente: ZDFheute vom 2. Juli 2026, „Geplante Steuerreform: Das steckt in der schwarz-roten Einigung" (der URL-Slug trägt noch den früheren Titel „Reformpaket: Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Steuer-Entlastung"); Einordnung aus Krypto-Sicht bei Blocktrainer vom 3. Juli 2026, „Reformpaket ohne Krypto-Steuer: Entwarnung oder nur die Ruhe vor dem Sturm?". zdfheute.de · blocktrainer.de
[29] BTC-ECHO-Interview mit Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss) vom 2. Juli 2026 (Josip Filipovic), inzwischen unter dem Titel „Krypto-Haltefrist abschaffen? SPD will Deutschlands größten Steuervorteil beseitigen". Kernaussagen: „Aus SPD-Sicht besteht Reformbedarf bei der derzeitigen Besteuerung von Krypto-Werten"; Ziel sei die steuerliche Gleichbehandlung mit Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds; im Gegenzug würden „auch der steuerliche Freibetrag wie auch eine Verlustverrechnung möglich sein"; wegen der Volatilität seien Kryptowerte „eher als Anlageoption für erfahrene Anleger" zu sehen. Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet. btc-echo.de
[30] Vorab bekannt gewordene Kabinettvorlage des BMF zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 (Anschreiben des Bundesministers an den Chef des Bundeskanzleramtes; Dokument-Erstellungsdatum 1. Juli 2026). Die Krypto-Passage steht im Konsolidierungsteil des Anschreibens, Seite 8 von 28. Das vollständige Dokument liegt dieser Seite vor und ist hier dokumentiert: Kabinettvorlage (PDF, 9,7 MB). Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 ist der Inhalt amtlich bestätigt (siehe Quelle [31]); seit dem 14. August 2026 liegt die Passage wortgleich als Bundestagsdrucksache 21/7301 vor (siehe Quelle [76]). Erstberichterstattung: Blocktrainer vom 3. Juli 2026, 16:02 Uhr, „Haushaltsentwurf bestätigt: Bundesregierung will Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen!", zuvor als Dokumentabbildung auf X (15:53 Uhr). blocktrainer.de · x.com (Blocktrainer)
[31] Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 am 6. Juli 2026. BMF-Pressemitteilung „Bundeshaushalt 2027: Für ein starkes und krisenfestes Deutschland" vom 6. Juli 2026, darin im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Ergänzend die Meldung der Bundesregierung vom selben Tag, die die „Besteuerung von Kryptowerten" als Konsolidierungsmaßnahme neben Plastik- und Tabaksteuer führt. bundesfinanzministerium.de · bundesregierung.de
[32] Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Wirkung laut Klingbeil ab 1. Januar 2027. Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 6. Juli 2026, 17:55 Uhr, „Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf mit Änderung der Krypto-Steuer". blocktrainer.de
[33] BMF-Präsentation zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zur Finanzplanung bis 2030 (liegt BTC-ECHO vor): Konsolidierungsbeitrag „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" 2027 eine Milliarde Euro, Mehreinnahmen bis zu drei Milliarden Euro; parlamentarischer Zeitplan (1. Lesung Bundestag 7. bis 11. September 2026, Bundesrat 18. Dezember 2026). BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 11:49 Uhr, „Steuer-Hammer: So viele Milliarden erwartet der Staat von Krypto-Anlegern". btc-echo.de
[34] Daniel Eckert: „Der Plan von der deutschen Krypto-Steuer steht – das können Anleger jetzt noch tun". WELT vom 5. Juli 2026 (Volltext kostenpflichtig). Darin: Regierung geht von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern aus; zur Bestandsschutz-Frage der Vergleich mit der Aktien-Reform 2009 (Altbestände blieben dauerhaft steuerfrei), zugleich der Hinweis, dass es dafür keine Garantie gibt; Experteneinschätzungen zur Verlustverrechnung und zu den auf Basis Österreichs deutlich zu hoch gegriffenen Einnahmeerwartungen. welt.de · archivierte Fassung
[35] Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Positionspapier „Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland: Standortvorteil sichern, Vollzug stärken, Innovationsfähigkeit erhalten" vom 6. Juli 2026, gerichtet an Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium, weitere Bundesministerien und die Fraktionen des Bundestages. Darin unter anderem: „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist; kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen." bundesblock.de · Positionspapier (PDF) · Bericht: blocktrainer.de, 7. Juli 2026
[36] Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance zur geplanten Krypto-Steueränderung am 7. Juli 2026 (Eröffnungsvortrag Dr. Co-Pierre Georg, Moderation Philipp Frohn, WirtschaftsWoche) mit Olav Gutting (CDU/CSU, Berichterstatter §23 EStG), Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss), Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Isabelle Vandre (Die Linke) und Sebastian Becker (Blockchain Bundesverband). Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 7. Juli 2026, 19:28 Uhr, „Diskussionsrunde zur geplanten Krypto-Steuer: CDU, SPD, Grüne und Linke äußern sich!". blocktrainer.de
[37] Initiative ProHaltefrist: öffentlicher Protestaufruf vom 6. Juli 2026, Forderung nach Freischaltung der Bundestagspetition und Aufruf an Bürger, Unternehmen, Verbände und Krypto-Communities, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren. Berichtet in: BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 09:20 Uhr, „Ende der Krypto-Haltefrist: Initiative ruft zu öffentlichem Protest auf". btc-echo.de
[38] Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Ministeriumssprecher Dr. David Rüll) gegenüber BTC-ECHO, veröffentlicht am 9. Juli 2026: Zuordnung der Kryptowerte im Privatvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Begründung über den Gleichbehandlungsgrundsatz („Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern"); ein konkreter Gesetzentwurf lag laut Bericht weiterhin nicht vor. BTC-ECHO vom 9. Juli 2026, „BMF zur Bitcoin-Haltefrist: ‚Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig beitragen'". btc-echo.de
[39] BTC-ECHO vom 10. Juli 2026, „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? CDU geht auf Konfrontation mit Klingbeil" (Dominic Döllel). Der Artikel zitiert auf Anfrage der Redaktion durchgehend den „finanzpolitischen Sprecher der CDU", unter anderem: „Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert"; die Haltefrist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte"; verfassungsrechtlich seien die Pläne zweifelhaft, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung nicht rechtfertige; Prüfmaßstab für den ausstehenden Gesetzentwurf: „einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich"; zudem: „Krypto ist nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge." Der Artikel nennt die Funktion, nicht den Namen; finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ist Fritz Güntzler. Die Zuordnung ist inzwischen bestätigt: Gegenüber der F.A.Z. vertrat Güntzler dieselben Aussagen Ende Juli 2026 unter eigenem Namen (Quelle [56]). Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet. btc-echo.de
[40] Blocktrainer vom 15. Juli 2026: „Klingbeils Jahressteuergesetz ohne neue Krypto-Steuer – Ein gutes Zeichen für die Bitcoin-Haltefrist?". Der am 13. Juli 2026 vorgelegte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (188 Seiten) enthält keine Krypto-Regelung; mit Einordnung von Frank Schäffler zum weiteren Verfahren. blocktrainer.de
[41] WirtschaftsWoche vom 15. Juli 2026: „Bitcoin- und Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Was bisher bekannt ist" (Sören Imöhl). Nennt den erwarteten Zeitplan (Referentenentwurf bis Ende August, Verbändeanhörung im September, Bundestags-Abstimmung Ende November/Anfang Dezember, Bundesrat am 18. Dezember 2026) sowie die österreichischen Aufkommenszahlen. wiwo.de
[42] Blocktrainer vom 16. Juli 2026: „‚Aktionsplan gegen Steuerkriminalität': Finanzministerium arbeitet laut Klingbeil an der Abschaffung der Krypto-Haltefrist". Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesjustizministerin Hubig vom selben Tag mit den zitierten Klingbeil-Aussagen. blocktrainer.de
[43] Blocktrainer auf X vom 16. Juli 2026: Screenshot des aktuellen Antwortbaukastens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Kabinettsbeschluss mit dem Statement ihres finanzpolitischen Sprechers. Hinweis: Der Screenshot nennt die Funktion, nicht den Namen; das Amt des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion hat Fritz Güntzler inne. Die Zuordnung ist inzwischen durch Güntzlers namentliche Stellungnahme gegenüber der F.A.Z. bestätigt (Quelle [56]). x.com
[44] BTC-ECHO vom 24. Juli 2026, 16:36 Uhr: „Krypto-Steuer vorerst vom Tisch? Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz 2026" (Johannes Dexl; Überschrift inzwischen verkürzt zu „Krypto-Steuer vom Tisch? Haltefrist fehlt im Gesetzentwurf", der ursprüngliche Titel ist im URL-Slug dokumentiert). Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält keine Änderung des §23 EStG; in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli 2026 ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September nicht aufgeführt. btc-echo.de
[45] Börse Stuttgart, Pressemitteilung vom 26. November 2025: „Bitcoin für die Rente: Kryptowährungen werden für immer mehr Deutsche zur ernstzunehmenden Säule in der Altersvorsorge". Repräsentative Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts Marketagent unter 2.000 Deutschen zwischen 18 und 70 Jahren, Erhebungszeitraum 29. August bis 11. September 2025. presseportal.de
[46] BVerfG, Urteil vom 9. März 2004, 2 BvL 17/02: Die Besteuerung von Wertpapier-Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG war in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. BVerfGE 110, 94. bundesverfassungsgericht.de (Volltext)
[47] Anfragebeantwortung 1948/AB, XXVIII. GP, des österreichischen Bundesministers für Finanzen vom 14. Juli 2025 (zu 2411/J): abgeführte Kapitalertragsteuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen im Jahr 2024 exakt 33.839.499,66 Euro bei einem KESt-Gesamtaufkommen von rund 5,9 Milliarden Euro (0,57 Prozent); erfasst ist der verpflichtende Steuerabzug inländischer Dienstleister, im Wege der Veranlagung erklärte Krypto-Einkünfte kommen hinzu. Die Beantwortung weist zudem die im Wege der Veranlagung erklärten Einkünfte und Verluste aus Kryptowährungen aus: 2022 (Einführungsjahr, Inkrafttreten 1. März) 35.596.967,93 Euro Einkünfte gegenüber 23.428.529,94 Euro Verlusten, 2023 bei noch unvollständigen Erklärungsdaten 14.626.898,74 Euro Einkünfte gegenüber 5.541.959,83 Euro Verlusten. parlament.gv.at · Anfragebeantwortung (PDF)
[48] Tom G. Meling, Magne Mogstad, Arnstein Vestre: „Crypto Tax Evasion". NBER Working Paper 32865, 2024: In Norwegen deklarieren 88 Prozent der Krypto-Halter ihre Bestände nicht in der Steuererklärung. nber.org · Hjalte Fejerskov Boas, Mona Barake: „Enforcing Taxes on Cryptocurrencies". CEBI Working Paper 21/24, Universität Kopenhagen, 2024: In Dänemark deklarieren über 90 Prozent nicht, trotz inländischer Meldepflichten; Anleger weichen nachweislich auf ausländische Plattformen aus. econ.ku.dk (PDF)
[49] Florian Buhlmann, Philipp Doerrenberg, Benjamin Loos, Johannes Voget: „How Do Taxes Affect the Trading Behavior of Private Investors? Evidence from Individual Portfolio Data". Management Science 72(5), 2026, S. 4558–4567 (zuerst ZEW Discussion Paper 20-047, 2020). Tägliche Depotdaten um die Abgeltungsteuer-Reform 2009: Unter der Einjahresfrist wurden Gewinne gehäuft erst nach Ablauf der 365 Tage realisiert; mit der Abschaffung der Frist verschwanden diese Verkaufsmuster. informs.org (DOI) · ZEW-Fassung (PDF)
[50] Martin Jacob: „Capital Gains Taxes and the Realization of Capital Gains and Losses: Evidence from German Income Tax Data". FinanzArchiv / Public Finance Analysis 69(1), 2013, S. 30–56. Auswertung deutscher Einkommensteuerdaten im §23-Regime: Je höher der Grenzsteuersatz, desto seltener werden steuerpflichtige Gewinne realisiert (Lock-in-Effekt). mohrsiebeck.com
[51] Sebastian Eichfelder, Mona Lau: „Capital Gains Taxes and Asset Prices: The Impact of Tax Awareness and Procrastination". arqus Discussion Paper 170, 2014: Vor Einführung der Abgeltungsteuer stieg die Aktiennachfrage an den letzten beiden Handelstagen 2008 um 160 Prozent, mit einem temporären Kursaufschlag von 7,4 Prozent. ideas.repec.org · dieselben: „Hat die Einführung der Abgeltungsteuer Aktienkurse beeinflusst?". Wirtschaftsdienst 96(2), 2016, S. 101–105. econpapers.repec.org
[52] Jon Bakija, William Gentry: „Capital Gains Taxes and Realizations: Evidence from a Long Panel of State-Level Data". Working Paper, Williams College, 2014: Realisations-Elastizität -0,66; von den statisch gerechneten Mehreinnahmen einer Kapitalertragsteuer-Erhöhung bleibt real nur „in the ballpark of one-third". williams.edu (PDF) · Tim Dowd, Robert McClelland, Athiphat Muthitacharoen: „New Evidence on the Tax Elasticity of Capital Gains". National Tax Journal 68(3), 2015, S. 511–544: persistente Elastizität -0,72 (in einer Folgearbeit 2024 auf -0,78 revidiert). ideas.repec.org
[53] Jeffrey L. Hoopes, Tyler S. Menzer, Jaron H. Wilde: „Who Reports Cryptocurrency to the IRS?". Review of Accounting Studies 31(1), 2026, auf Basis der IRS-Steuerdaten (Statistics of Income): Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen mit gemeldeten Krypto-Verkäufen fiel von 296.000 US-Dollar (2013) auf 94.000 US-Dollar (2021); der Rückgang zeigt sich auch am Median. irs.gov (PDF) · link.springer.com
[54] Igor Makarov, Antoinette Schoar: „Blockchain Analysis of the Bitcoin Market". NBER Working Paper 29396, 2021: Illegale Transaktionen, Scams und Glücksspiel machen zusammen unter drei Prozent des ökonomisch relevanten Bitcoin-Volumens aus; die Studie korrigiert methodisch die deutlich höheren Schätzungen von Foley/Karlsen/Putniņš (Review of Financial Studies 2019), deren rekursive Adress-Zuordnung illegales Volumen überzeichnet. nber.org
[55] Frank Schäffler (FDP, Mitglied des Bundestages bis 2025) am 25. Juli 2026 auf X, unter Verweis auf den BTC-ECHO-Bericht vom 24. Juli (Quelle [44]): „Lars Klingbeil hat bislang nicht gesagt, wie er die #Haltefrist abschaffen will. Kommen im BMF rechtliche Zweigel auf? Die Verzögerungen beim Jahressteuergesetz 2026 lassen das vermuten." („Zweigel" so im Original.) x.com
[56] Manfred Schäfers: „Lars Klingbeils Kryptosteuer: Was plant der SPD-Minister?". Frankfurter Allgemeine Zeitung, online erschienen am 31. Juli 2026, Druckausgabe vom 1. August 2026, S. 19. Darin: Ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht"; für ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Verkürzung von Fristen" müsse der Entwurf „spätestens am 12. August durch das Kabinett"; das BMF erklärt auf Anfrage lediglich, die Abstimmungen in der Bundesregierung liefen, Details könnten noch nicht mitgeteilt werden. Mit namentlichen Stellungnahmen von Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) und Markus Deutsch (Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg). faz.net
[57] Deutscher Bundestag, Petitionsportal: Öffentliche Petition 201716 „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten", Rubrik Einkommensteuer, Erstellungsdatum 30. Mai 2026, seit dem 4. August 2026 in der Mitzeichnung, Mitzeichnungsfrist bis 15. September 2026. Die Petition fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG und die ausdrückliche Beibehaltung der Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter" gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung. Das Quorum für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss liegt bei 30.000 Mitzeichnungen. epetitionen.bundestag.de
[58] Blocktrainer vom 4. August 2026 (Autor: Tristan, Chefredakteur): „30.000 Unterschriften benötigt: Petition zur Beibehaltung der Bitcoin-Haltefrist ist online!". Aufruf zur Mitzeichnung mit praktischen Hinweisen: keine deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich, Anmeldung mit echten Daten bei stichprobenartiger Prüfung, öffentliche Führung wahlweise unter Pseudonym oder nur mit Mitzeichnernummer. Begleitendes YouTube-Video vom selben Tag. blocktrainer.de · YouTube-Video
[59] BTC-ECHO vom 4. August 2026, 13:32 Uhr (Dominic Döllel): „Bitcoin-Haltefrist retten: Jetzt zählt jede Stimme – und so machst du mit". Bericht zur Freischaltung mit Wiedergabe der Petitionsbegründung; verbleibende Mitzeichnungsfrist „rund 42 Tage". btc-echo.de
[60] Initiative ProHaltefrist, Pressemitteilung vom 4. August 2026: „Jetzt abstimmen: Bundestagspetition zum Erhalt der Bitcoin-Haltefrist ist freigeschaltet". Aufruf zur sofortigen Mitzeichnung mit Fünf-Punkte-Appell an Multiplikatoren; verweist auf den Widerspruch zur staatlichen Förderung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Hintergrund: Altersvorsorgereformgesetz vom Bundestag beschlossen am 27. März 2026; Frühstartrente als BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. prohaltefrist.de · bundestag.de (Altersvorsorgereformgesetz) · bundesfinanzministerium.de (Frühstartrente)
[61] Deutsche Presse-Agentur (dpa), Meldung vom 5. August 2026: „Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich". Erste Meldung des Quorum-Erfolgs über einen Nachrichten-Basisdienst und damit erste Übernahme in die überregionale Wirtschaftspresse. Kernaussagen: Das Quorum von 30.000 Unterschriften ist erreicht, deshalb muss sich der Petitionsausschuss „in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen"; Vizekanzler Klingbeil erhofft sich „Mehreinnahmen in Milliardenhöhe"; kritisiert wird, dass eine Streichung der Frist langfristige Anleger benachteiligen und den Innovationsstandort Deutschland schwächen würde. Abgedruckt unter anderem im Handelsblatt (5. August 2026, 20:21 Uhr) und in der WirtschaftsWoche (5. August 2026, 20:39 Uhr) sowie in zahlreichen Regionalzeitungen. handelsblatt.com · wiwo.de
[62] BTC-ECHO vom 6. August 2026, 12:31 Uhr (Moritz Draht): „Bitcoin-Haltefrist: Petition knackt 30.000 Stimmen in nur einem Tag" (Überschrift inzwischen geändert in „Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist? Petition erreicht wichtiges Ziel", der ursprüngliche Titel ist im URL-Slug dokumentiert). Bericht zum erreichten Quorum mit Zitaten aus einer Pressemitteilung der Initiative ProHaltefrist, die dem Medium vorliegt: „30.000 Mitzeichnungen nach nur einem Tag sind kein Achtungserfolg. Das ist ein politischer Weckruf."; das Quorum öffne „die Tür zur öffentlichen Anhörung. 210.000 Mitzeichnungen machen daraus ein unübersehbares Signal". Als neues Ziel bis zum Fristende am 15. September 2026 nennt die Initiative 210.000 Mitzeichnungen, in Anspielung auf die auf 21 Millionen begrenzte Gesamtmenge von Bitcoin. Die Pressemitteilung ist auf prohaltefrist.de nicht veröffentlicht; BTC-ECHO ist insoweit der einzige Beleg. btc-echo.de
[63] BTC-ECHO vom 6. August 2026, 15:00 Uhr (Sven Wagenknecht): „Krypto-Steuer: Was Anleger jetzt über Haltefrist und DAC8 wissen müssen" (Überschrift inzwischen geändert in „DAC8 und Haltefrist: Das droht Krypto-Anlegern", der ursprüngliche Titel ist im URL-Slug dokumentiert). Gesprächsrunde beim World Venture Forum in Kitzbühel mit Johannes Edlbacher (Partner bei PwC), Florian Wimmer (Geschäftsführer des Steuersoftware-Anbieters Blockpit) und der Steuerexpertin Tami Mönnig (TAxMON Consulting). Kernaussagen: Österreich als mögliches Vorbild (27,5 Prozent, keine Haltefrist); bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossene Verkäufe sind „an sich safe"; für länger gehaltene, aber erst nach einer Reform verkaufte Bestände sind Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten denkbar; da bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern die Haltefrist fortgilt, müsste der Gesetzgeber eine abweichende Behandlung von Bitcoin nachvollziehbar begründen. Zur Interessenlage: Der Artikel ist mit Werbung für den Steuersoftware-Anbieter Blockpit verbunden, dessen Geschäftsführer zu den Gesprächsteilnehmern zählt. btc-echo.de
[64] BTC-ECHO vom 7. August 2026, 4:00 Uhr (Dominic Döllel): „Bitcoin-Haltefrist: Können Klingbeils Pläne doch noch verhindert werden?" (Überschrift inzwischen geändert in „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? Steuerexperte nennt entscheidende Hürde", der ursprüngliche Titel ist im URL-Slug dokumentiert). Kostenpflichtiger Beitrag (BTC-ECHO Plus). Enthält ein Statement von Dr. Ulli Spankowski, Mitgründer und Geschäftsführer der Krypto-Handelsplattform BISON (Boerse Stuttgart Group), mit dem sich das Unternehmen hinter die Petition stellt: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen." Dazu Aussagen des Steuerberaters Matthias Steger zum Verfahrensstand: bislang nur politische Absichtserklärungen; ein Haushaltsgesetz ändert das Einkommensteuergesetz nicht automatisch; kein Vetorecht der Petenten gegen ein Gesetz; ungelöste Verlustverrechnung; „Was schon steuerfrei ist, muss steuerfrei bleiben"; Umsetzung zum 1. Januar 2027 sei für Handelsplätze und Krypto-Dienstleister technisch nicht leistbar, eine Übergangsfrist berge das Risiko eines „normativen Vollzugsdefizits". Zur Interessenlage: Das Statement von BISON liegt nach Angaben des Mediums vor, die Boerse Stuttgart Group hat dazu keine eigene Pressemitteilung veröffentlicht; Matthias Steger wird im Beitrag als Bitcoin-Steuerexperte geführt, ist aber zugleich Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, der die Petition eingereicht hat; der Beitrag ist zudem mit Werbung für den Steuersoftware-Anbieter Blockpit verbunden. btc-echo.de · bitcoin-bundesverband.de (Funktion Steger)
[65] Pressemitteilung Nr. 14/2026 des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. August 2026: „Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026". Der beschlossene Regierungsentwurf umfasst nach der Mitteilung unter anderem Änderungen beim Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren, die Erweiterung des Informationsaustauschs über Plattform-Einkünfte auf Drittstaaten, Anpassungen des Mindeststeuergesetzes, die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027, die Anhebung des Zinssatzes der Abgabenordnung auf 3,6 Prozent pro Jahr, Änderungen des Forschungszulagengesetzes und eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Kryptowerte, §23 EStG oder private Veräußerungsgeschäfte kommen in der Mitteilung an keiner Stelle vor. Angekündigt auch über den X-Account des Ministeriums am selben Tag um 11:22 Uhr. Der vollständige Regierungsentwurf ist auf der Gesetzesvorhaben-Seite des BMF veröffentlicht (dort mit Datum 12. August 2026); eine Volltextprüfung vom 15. August 2026 bestätigt: Der 168-seitige Entwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Die wenigen Fundstellen „§ 23" betreffen die Streichung eines Leerverweises auf den weggefallenen §23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Zinsvorschriften der §§233a ff. der Abgabenordnung. bundesfinanzministerium.de · Regierungsentwurf JStG 2026 (PDF) · x.com (@BMF_Bund)
[66] Bundesministerium der Finanzen, Übersicht „Gesetze und Gesetzgebungsvorhaben", Stand 29. August 2026: Ein Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten ist dort weiterhin nicht verzeichnet. Jüngste Neuzugänge sind der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Bearbeitungsstand 5. August 2026, veröffentlicht am 7. August 2026), der keine Regelung zu Kryptowerten oder zum §23 EStG enthält, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (10. August 2026), der Entwurf einer Änderung der Zollverordnung (Stand 12. August 2026), der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung (Stand 13. August 2026) sowie der Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bearbeitungsstand 18. August 2026), der ebenfalls keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG enthält (Quelle [71]). bundesfinanzministerium.de (Übersicht) · Referentenentwurf Kassenpflicht-Gesetz
[67] X-Posts von Daniel D. Eckert (@Tiefseher, Finanzredakteur der Welt und Autor der in Quelle [34] zitierten Analyse) vom 11. August 2026, 19:17 Uhr, mit zwei Fotos eines Antwortbriefs des CDU-Bundestagsabgeordneten Marvin Schulz auf eine Bürgeranfrage Eckerts (Zitate im Text; Kernaussagen: „Ich nehme Ihre Argumente sehr ernst und teile mehrere Ihrer Bedenken"; Folgerichtigkeits- und Gleichbehandlungs-Bedenken „hat auch meine Fraktion klar formuliert"; Prüfung des ausstehenden Referentenentwurfs insbesondere zu Bestandsschutz und Gleichbehandlung), sowie vom 31. Juli 2026 zu einer als „kenntnisreich und differenziert" beschriebenen Antwort von Olav Gutting. Zur Einordnung: private Antwortbriefe, vom Empfänger unter eigenem Namen veröffentlicht; eine separate Bestätigung durch die Abgeordnetenbüros liegt nicht vor. x.com (11. August, Schulz-Brief) · x.com (31. Juli, Gutting)
[68] Internal Revenue Service (US-Bundessteuerbehörde): Übersichtsseite „Digital Assets": Gewinne aus Kryptowerten, die als Kapitalanlage gehalten werden, unterliegen den Capital-Gains-Regeln; bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gilt der ermäßigte Long-Term-Satz von 0, 15 oder 20 Prozent je nach Einkommen (Tax Topic 409), bei kürzerer Haltedauer der reguläre Einkommensteuertarif. irs.gov (Digital Assets) · irs.gov (Topic 409, Capital Gains)
[69] Blocktrainer vom 15. Juli 2026: „Japan klassifiziert Kryptowährungen als Finanzprodukte – Vorbote für Bitcoin-Spot-ETFs und geringere Steuern?". Das Oberhaus des japanischen Parlaments verabschiedete an diesem Tag die Gesetzesänderung, die Kryptowährungen als Finanzprodukte einstuft; das Gesetz soll binnen eines Jahres in Kraft treten. Krypto-Gewinne werden in Japan bislang mit bis zu 55 Prozent besteuert; die Neueinstufung ermöglicht die steuerliche Gleichstellung mit Aktien bei einer Gewinnsteuer von 20 Prozent, deren Inkrafttreten nicht vor 2027 erwartet wird. blocktrainer.de
[70] Bitcoin Bundesverband, Meldung vom 15. August 2026: „Faktencheck zur Haltefrist: Vierzehn Behauptungen, geprüft an den Primärquellen", zum Bericht von Peter Rochel: „Die öffentliche Begründung der Reform – vierzehn Behauptungen zur Haltefrist nach § 23 EStG, geprüft an den Primärquellen", publiziert auf Zenodo unter der Lizenz CC BY 4.0. Geprüft werden Behauptungen zu Kriminalität, Mehreinnahmen, Vollzug und Rückwirkung sowie steuerlicher Systematik, unter anderem an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Berichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Unterlagen des österreichischen Parlaments und Daten der Europäischen Zentralbank. Kernbefunde: Die kursierenden Milliardenschätzungen gehen auf die Hochrechnung von gut 10.000 Nutzerkonten des Steuersoftware-Anbieters Blockpit zurück, nicht auf amtliche Statistik; nach dem ausgewerteten Chainalysis Crypto Crime Report 2026 entfiel 2025 weniger als ein Prozent des zugeordneten Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität, davon 84 Prozent auf Stablecoins; nach EZB-Daten hielten 54 Prozent der Kryptobesitzer im Euroraum weniger als 1.000 Euro und 91 Prozent weniger als 20.000 Euro. Das Argument der horizontalen Steuergerechtigkeit bezeichnet der Bericht ausdrücklich als das stärkste der Reformbefürworter. Zur Einordnung: Rochel ist einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist; die Meldung legt diese Doppelrolle offen. bitcoin-bundesverband.de · doi.org/10.5281/zenodo.21792953 (Zenodo)
[71] Bundesministerium der Finanzen, Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Bearbeitungsstand 18. August 2026, den Verbänden mit Anschreiben vom 18. August 2026 übersandt; Stellungnahmefrist 21. August 2026, Kabinettbefassung laut Anschreiben für den 2. September 2026 vorgesehen. Der 36-seitige Entwurf setzt nach eigener Begründung die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer um und ändert das Einkommensteuergesetz in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028, unter anderem beim Einkommensteuertarif, bei Grund- und Kinderfreibeträgen, beim Kindergeld und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag, mit einem höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung. Eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG enthält der Entwurf nicht; die Begriffe Kryptowerte, Haltefrist und Spekulationsfrist kommen im Volltext nicht vor. bundesfinanzministerium.de (Vorhabenseite) · Referentenentwurf (PDF)
[72] Bitcoin Bundesverband, Meldung vom 18. August 2026: „Bitcoin Steuer in Deutschland: Bundesverband fordert Erhalt der Haltefrist", zum Positionspapier „Steuerliche Behandlung von Bitcoin in Deutschland – Rechtssicherheit schaffen. Innovation fördern. Den Bitcoin-Standort Deutschland stärken." (Stand 17. August 2026, 12 Seiten). Kernforderungen: Erhalt der einjährigen Haltefrist für unmittelbar gehaltene Bitcoin im Privatvermögen; steuerliche Regeln nach der wirtschaftlichen Funktion des Vermögenswerts statt nach dem Sammelbegriff „Krypto"; eine gesetzliche Bagatellregel für private Klein- und Micropayments; klare Regeln, nach denen Eigenübertragungen zwischen eigenen Wallets ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers steuerlich keine Veräußerung sind; private Schlüssel oder Seed-Phrasen dürfen niemals als steuerlicher Nachweis verlangt werden. Eine steuerliche Sonderbehandlung für Bitcoin oder eine Steuerbefreiung für Unternehmen fordert der Verband ausdrücklich nicht. bitcoin-bundesverband.de · Positionspapier (PDF)
[73] Michael Höfling: „Beim Gold wäre der Aufschrei viel größer. Deshalb wird man sich das gut überlegen", Interview mit Frank Schäffler, WELT vom 19. August 2026 (Volltext kostenpflichtig). WELT befragt den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten dazu, wie er die Lage einschätzt, nachdem das vom Kabinett beschlossene Jahressteuergesetz 2026 die geplante Abschaffung der Haltefrist nicht enthält und die Petition 201716 das Quorum auf Anhieb erreicht hat. Kernaussagen: Das Fehlen im Jahressteuergesetz sei „erst einmal bemerkenswert", mögliche Gründe seien Zeitnot, Widerstand aus der Union oder ein noch geplanter eigener Gesetzentwurf; aus Bürger-Antwortbriefen auf seinen Musterbrief-Aufruf (mehr als 250.000 Aufrufe) gehe Widerstandsbereitschaft der Unionsabgeordneten hervor; eine Ausweitung der Abschaffung auf Gold hält er für politisch nicht durchsetzbar („beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer"); die pauschale Abgeltungsteuer senke den Satz für Spitzenverdiener von bis zu 45 auf 25 Prozent; die FDP wolle umgekehrt die bis Ende 2008 geltende Aktien-Haltefrist zurück. Am 20. August 2026, 07:49 Uhr, fasste Schäffler das Interview auf X zusammen: „Beim Gold würde man sich eine Abschaffung der #Haltefrist sehr gut überlegen. Bei #Bitcoin offenbar nicht. Genau das ist das Problem: Es geht nicht um Systematik, es geht um Kasse." welt.de · archivierte Fassung · x.com (Schäffler, 20. August)
[74] Deutscher Bundestag, vorläufige Tagesordnung für die Sitzungswoche vom 7. bis 11. September 2026 (Abruf 20. August 2026): Plenarsitzungen 91 bis 94 von Dienstag, 8., bis Freitag, 11. September 2026; Tagesordnungspunkt 1 am 8. September, 10:00 Uhr: „Einbringung Haushaltsgesetz 2027", erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 sowie Beratung des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030; anschließend erste Beratung der Einzelpläne. Die Sitzungswoche ist im amtlichen Sitzungskalender verzeichnet, die Tagesordnung kann sich bis zur Sitzung noch ändern. bundestag.de/tagesordnung · bundestag.de/sitzungskalender
[75] Josip Filipovic: „Krypto-Steuer: Grünen-Politiker drängt auf neue Regeln im Bundestag", BTC-ECHO vom 21. August 2026, 04:00 Uhr (Wochenkolumne „Krypto in DACH", Volltext kostenpflichtig; die Überschrift wurde im Laufe des Tages geändert, zunächst „Grünen-Politiker will Haltefrist abschaffen"). Exklusiv-Statement des Grünen-Bundestagsabgeordneten Max Lucks: Der Gesetzentwurf seiner Fraktion sei „die einzige konkrete Vorlage", eine Regelung müsse „spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden", der Druck der Grünen „wirkt", die Koalition scheine „endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen". Der übrige Beitrag behandelt andere Themen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. btc-echo.de
[76] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7300 vom 14. August 2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)", zugeleitet mit Anschreiben des Bundeskanzlers vom 14. August 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG; Drucksache 21/7301 vom 14. August 2026: Unterrichtung durch die Bundesregierung „Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030", darin Abschnitt 3.3 „Haushaltskonsolidierung", Seite 21, mit der Krypto-Passage („Die Bundesregierung wird die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren. [...] Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Mit diesen Änderungen wird die Reform der Kryptobesteuerung zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen."), wortgleich mit der Kabinettvorlage (Quelle [30]). Parallel dem Bundesrat zugeleitet als Drucksachen 450/26 und 451/26 (Fristablauf 25. September 2026); Plenarsitzungen des Bundesrates 2026 laut dessen Sitzungskalender am 25. September, 16. Oktober, 20. November und 18. Dezember. Drs. 21/7300 (PDF, 90 MB) · Drs. 21/7301 (PDF) · bundesrat.de (Plenartermine)
[77] Bundesrat, Drucksache 442/26 vom 14. August 2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027", besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG, Fristablauf 25. September 2026. Artikelgesetz zu Alkoholsteuer-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer- sowie Alkopopsteuergesetz (jährliche Mehreinnahmen 455 Millionen Euro), Bundeshaushaltsordnung, Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz, Klima- und Transformationsfondsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, SGB VI und SGB XII. Eine Regelung zu Kryptowerten, eine Änderung des Einkommensteuergesetzes oder des §23 EStG ist nicht enthalten. Erste Beratung im Bundestag laut Ablaufplan am 8. September 2026 als Tagesordnungspunkt 2 in der allgemeinen Finanzdebatte (Quelle [74]). bundesrat.de (PDF)
[78] Bundesministerium der Finanzen: „Finanzbericht 2027", Stand 14. August 2026 (374 Seiten, gemäß §31 Bundeshaushaltsordnung). Enthält den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 und darin, Seite 23, die Krypto-Passage im Wortlaut des Finanzplans (Quelle [76]); weder Steuersatz noch Bestandsschutz noch Zeitplan werden genannt. bundesfinanzministerium.de (PDF, 9 MB)
[79] BTC-ECHO (Daniel Hoppmann): „Krypto-Haltefrist: Jetzt kommt scharfe Kritik von der Union", 28. August 2026, 04:00 Uhr (die Überschrift lautete zunächst „Mit Klingbeils Plänen geht die CDU hart ins Gericht", vgl. URL-Pfad). Pressestatement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Redaktionsanfrage an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei: 45-auf-25-Einwand, Haltefrist als „Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte", verfassungsrechtliche Zweifel unter Verweis auf die Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Bericht zitiert zudem aus dem dem Bundesrat zugeleiteten Finanzplan (vgl. Quelle [76]) und gibt unbestätigt aus CDU-Kreisen wieder, Frei habe mit dem Koalitionspartner über das Aus der Haltefrist verhandelt; ein Sprecher ließ dies unkommentiert. btc-echo.de